Teilgrundstücke: Bereinigung von grundbuchlichen «Altlasten» im Kanton Bern
Der vorliegende Beitrag untersucht das Phänomen der «Teilgrundstücke», welche im Kanton Bern seit Jahrzehnten zu Tausenden existieren und abgeschafft werden sollen. Neben der zivilrechtlichen Qualifikation (unter Berücksichtigung der historischen Entstehung) fragt sich insb., ob «Teilgrundstücke» auch ohne Mitwirkung der daran berechtigten Personen aufgehoben werden können. Dabei zeigt sich, dass der grundbuchliche Nachvollzug der faktisch bereits erfolgten Teilung – auch bei «Auslagerung» der Bereinigungsarbeiten an bernische Notarinnen und Notare – auf Basis des geltenden Rechts regelmässig nur unter Einbezug der am Grundstück Berechtigten vorgenommen werden kann. Diese Aufhebung von «Teilgrundstücken» dürfte in vielen (aber nicht in allen) Fällen gelingen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einführung
- 1.1. Ausgangslage
- 1.2. «Einfache» und «komplizierten» Fälle
- 1.3. Problemstellung
- 2. Teilgrundstücke
- 2.1. Rechtliche Qualifikation von «Mutter- und Teilgrundstücken»
- 2.1.1. Grundlagen
- 2.1.1.1. Grundstücke, insb. Liegenschaften
- 2.1.1.2. Grundbuch und amtliche Vermessung
- 2.1.1.3. «Plan für das Grundbuch»
- 2.1.2. Subsumtion – und Blick zurück
- 2.1.2.1. Einführung
- 2.1.2.2. «Muttergrundstücke»
- 2.1.2.3. «Teilgrundstücke»
- 2.1.2.4. Ergebnis
- 2.2. Aufhebung oder Bereinigung von Amtes wegen?
- 2.2.1. Grundlagen
- 2.2.1.1. Ausgangslage
- 2.2.1.2. Antragsprinzip und Bereinigungspflicht
- 2.2.1.3. Ausnahmen vom Antragsprinzip
- 2.2.2. Subsumtion
- 2.2.2.1. Ausgangslage
- 2.2.2.2. Erfassung von «Teilgrundstücken» auf separaten Hauptbuchblättern
- 2.2.2.2.1. Vermessungsrechtlicher Ansatz
- 2.2.2.2.2. Bedeutungslos gewordene Einträge nach Art. 976 ZGB
- 2.2.2.2.3. Untergegangenes «Muttergrundstück»?
- 2.2.2.2.4. Aufnahmepflicht bezüglich «Teilgrundstücken»
- 2.2.2.3. «Bereinigung» von Amtes wegen
- 2.2.2.3.1. Einführung
- 2.2.2.3.2. Vermessungsrechtlicher Ansatz
- 2.2.2.3.3. Bedeutungslos gewordene Einträge nach Art. 976 ZGB
- 2.2.2.3.4. Öffentliches Bereinigungsverfahren nach Art. 976c ZGB
- 2.2.2.4. Ergebnis
- 2.3. Einbezug der Berechtigten (und des Notars)
- 2.3.1. Ausgangslage
- 2.3.2. Dominierende Grundstücke
- 2.3.3. Stockwerkeigentum
- 2.3.4. Quellenrechte / Brunnenrechte / Wasserbezugsrechte
- 2.3.5. Grundlasten mit Werten / Rechtseintrag
- 3. Zusammenfassende Schlussbetrachtung
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