Jusletter

Bonitätsbeurteilung und datenschutzrechtlich hohes Risiko

  • Autor/Autorin: Amédéo Wermelinger
  • Beitragsart: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Datenschutz
  • DOI: 10.38023/74ea0cf3-bda2-4e7c-a1a7-8a68165794ba
  • Zitiervorschlag: Amédéo Wermelinger, Bonitätsbeurteilung und datenschutzrechtlich hohes Risiko, in: Jusletter 22. Januar 2024
Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) ist seit dem 1. September 2023 in Kraft. Es sind schon viele Fachbeiträge und Bücher veröffentlicht worden. Im vorliegenden Beitrag geht es um die Formel «hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person», welche im Gesetz – vollständig oder teilweise – immerhin in acht Stellen vorkommt. Wie steht der in Art. 31 Abs. 2 DSG verankerte Rechtfertigungsgrund der Prüfung der Bonität im Verhältnis zu dieser gesetzlichen Formel? Dies gilt es nachfolgend näher zu überprüfen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Das hohe Risiko für die Persönlichkeit und die Grundrechte
  • 2.1. Historische Aspekte
  • 2.2. Risiko im Bereich des Datenschutzrechts
  • 2.3. Hohes Risiko
  • 2.4. Gegenstand des hohen Risikos
  • 2.5. Zwischenfolgerungen
  • 3. Prüfung der Bonität
  • 3.1. Die Bonität und deren Zweck im Rahmen des Vertrags
  • 3.2. Gesellschaftlicher Zweck
  • 3.3. Funktionsweise der Bonitätsbeurteilung
  • 3.3.1. Definition der Wirtschaftsauskunftei
  • 3.3.2. Regulierung
  • 3.3.3. Fallweise Prüfung vs. Massenprüfungen (Internetkauf)
  • 3.3.4. Prüfung in verschiedenen Lebenslagen
  • 3.3.4.1. Kauf- bzw. Liefervertrag
  • 3.3.4.2. Bewerbung für einen Arbeitsvertrag
  • 3.3.4.3. Bewerbung für einen Mietvertrag
  • 3.3.4.4. Weitere Situationen der Bonitätsbewertung
  • 3.4. Konsequenzen der Prüfung für die betroffene Person
  • 3.4.1. Keine Gewährung eines Vertragsschlusses gegen Rechnungsstellung
  • 3.4.2. Kein Vertragsschluss
  • 3.4.3. Weitere mögliche Konsequenzen
  • 3.5. Zwischenfolgerungen
  • 4. Europäische Rechtsprechung zum Scoring
  • 4.1. Ausgangslage
  • 4.2. Zusammengefasster Sachverhalt
  • 4.3. Entscheid des Europäischen Gerichtshofes
  • 4.4. Bedeutung des Entscheides für die vorliegenden Überlegungen
  • 5. Schlussfolgerungen

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