Liebe Leser*innen
Im Lichte der aktuellen Diskussion zu den bilateralen Beziehungen mit der Europäischen Union widmet sich Astrid Epiney der Auslegung der «Spesenregelung» in der Entsenderichtlinie und damit zusammenhängend der Frage, nach welchen Ansätzen entsandten Mitarbeiter*innen Spesen zurückzuerstatten sind – jenen der Schweiz oder jenen des Aufnahmestaats.
Benedict Vischer diskutiert sieben mögliche Anpassungen der geplanten Streitbeilegungsregeln in den bilateralen Beziehungen mit der Europäischen Union. Er skizziert verschiedene Ansätze zur Präzisierung des bilateralen Gerichtssystems und des umstrittenen Einbezugs des Gerichtshofs der EU.
Mit dem neuen Datenschutzgesetz gilt seit September 2023 auch die Formel «hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person». Amédéo Wermelinger geht in seinem Beitrag deren Verhältnis zum Rechtfertigungsgrund der Bonitätsprüfung nach und berücksichtigt dabei auch die neueste europäische Rechtsprechung.
Sollen Eheleute und Kinder einen Doppelnamen wählen können? Was derzeit in Deutschland und in der Schweiz diskutiert wird, untersucht Johanna Fournier anhand des Regierungsentwurfs zur Namensrechtsreform in Deutschland und zieht Vergleiche mit der Schweiz.
Tizian Troxler analysiert den Bericht des Bundesrates zur Revision des Genossenschaftsrechts, in dem der Bundesrat eine Totalrevision des Genossenschaftsrechts mangels Bedarf ablehnt. Er zeigt auf, was bei der Beurteilung des Revisionsbedarfs ergänzend zu berücksichtigen ist.
Wir wünschen eine lehrreiche und interessante Lektüre!
Editions Weblaw
Abstract
Die Veröffentlichung des Entwurfs eines Verhandlungsmandats durch den Bundesrat am 15. Dezember 2023 hat eine bereits länger diskutierte Frage in Erinnerung gerufen: Welche Vorgaben gelten für die Rückerstattung von Spesen für entsandte Arbeitnehmende? Dürfte die Schweiz im Zuge der Übernahme der sog. Entsenderichtlinie (RL 96/71) vorsehen, dass auch entsandten Arbeitnehmenden die Spesen vollumfänglich bzw. gemäss den schweizerischen Ansätzen zurückzuerstatten sind? Der Beitrag zeigt auf, dass die RL 96/71 hier gewisse Gestaltungsspielräume eröffnet und die Thematik durchaus differenziert gesehen werden sollte.
Abstract
Zu den umstrittensten Elementen des geplanten neuen Vertragspakets zwischen der Europäischen Union und der Schweiz gehört die Einrichtung eines gerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens unter Einbezug des Gerichtshofs der Europäischen Union. Das vorgesehene Modell stösst auf begreifliche Kritik, wird aber in den Grundzügen absehbar Teil des Verhandlungsergebnisses bleiben. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob den Einwänden durch punktuelle Anpassungen Rechnung getragen kann. Der Verfasser diskutiert sieben Optionen.
Abstract
Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) ist seit dem 1. September 2023 in Kraft. Es sind schon viele Fachbeiträge und Bücher veröffentlicht worden. Im vorliegenden Beitrag geht es um die Formel «hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person», welche im Gesetz – vollständig oder teilweise – immerhin in acht Stellen vorkommt. Wie steht der in Art. 31 Abs. 2 DSG verankerte Rechtfertigungsgrund der Prüfung der Bonität im Verhältnis zu dieser gesetzlichen Formel? Dies gilt es nachfolgend näher zu überprüfen.
Abstract
Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland gibt es derzeit konkrete Vorhaben, das Namensrecht zu ändern. Insbesondere soll es für Eheleute und Kinder möglich werden, einen Doppelnamen zu wählen. In Deutschland geht das Vorhaben darüber hinaus, indem der aktuelle Regierungsentwurf noch weitere Aspekte der Namenswahl umfasst. Dieser Beitrag zeigt die in Deutschland geplanten Änderungen auf und stellt die in offiziellen Stellungnahmen eingebrachten Reaktionen verschiedener Vereinigungen dar.
Abstract
In Beantwortung des «Postulates Guggisberg» verneint der Bundesrat die Notwendigkeit einer Totalrevision des Genossenschaftsrechts und geht lediglich von einem punktuellen Anpassungsbedarf aus. Der vorliegende Beitrag weist auf Aspekte hin, die bei der Beurteilung des Revisionsbedarfs ergänzend zu berücksichtigen sind.
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines in den Implantate-Skandal verwickelten Mediziners und Professors abgewiesen. Dieser verlangte vom Kanton Zürich 750’000 Franken Schadenersatz, weil er nach Bekanntwerden des Skandals eine ihm zugesicherte Stelle an der Universität Zürich (UZH) nicht antreten konnte. (Urteil 8C_128/2023)
Abstract
BGer – Die Zuger Behörden haben bei der Ausscheidung einer kantonalen Nutzungszone für eine Deponie im Gebiet Stockeri auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet und damit gegen Bundesrecht verstossen. Das Bundesgericht hat die Beschwerden von 20 Privatpersonen gutgeheissen. Das Vorhaben ist damit zurück auf Feld 1. (Urteile 1C_327/2022 und 1C_331/2022)
Abstract
BGer – Die Freiheitsstrafe von 14 Jahren gegen den «Strichplatz-Fahrer» bleibt bestehen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des jungen Mannes abgewiesen, der in Zürich eine Polizistin umgefahren und lebensgefährlich verletzt hatte. (Urteil 6B_1113/2023)
Abstract
BGer – Der frühere Geschäftsleiter des Beratungsunternehmens Deloitte hat vor Bundesgericht einen Sieg errungen. Im Verfahren zum Entzug seiner Zulassung als Revisionsexperte und Revisor im Bank- und Finanzbereich hat es die Vorinstanz unterlassen, eine öffentliche Verhandlung durchzuführen. Dies muss sie nun nachholen. (Urteil 2C_384/2022)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat eine Freiheitsstrafe von 14,5 Jahren für einen bald 28-jährigen Mann bestätigt. Er vergewaltigte in Zürich zwei Prostituierte, beraubte eine weitere Sexarbeiterin und schändete eine Bekannte. Nach der Strafverbüssung wird der Portugiese für 13 Jahre des Landes verwiesen. (Urteil 6B_953/2023)
Abstract
BGer – Das Waadtländer Kantonsgericht hat die Verurteilungen von drei Klimaaktivisten unzureichend begründet. Das Bundesgericht hat die Entscheide deshalb aufgehoben und zurückgewiesen. (Urteile 6B_40/2023, 6B_41/2023 und 6B_42/2023)
Abstract
BVGer – Die Vermittlung von Essenslieferungen über eine Internetplattform stellt keinen Postdienst dar. Das Bundesverwaltungsgericht klärt diese Frage anhand der Lieferungen von Uber und eat.ch. (Urteile A-4721/2021 und A-4350/2022)
Abstract
Das neue Sexualstrafrecht mit der neuen Definition der Vergewaltigung tritt auf den 1. Juli 2024 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10. Januar 2024 entschieden. Das Datum der Inkraftsetzung entspricht dem Wunsch der Mehrheit der Kantone. Diese erhalten damit die notwendige Zeit für die Schulung der betroffenen Behörden und allfällige weitere Vorbereitungsarbeiten.
Abstract
Die Wettbewerbskommission (WEKO) untersagt die Übernahme der Quickmail-Gruppe durch die Schweizerische Post. Diese hätte in mindestens einem Markt den wirksamen Wettbewerb beseitigt. Zudem besteht eine wettbewerbsfreundliche Alternative zur Übernahme durch die Post.
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. November bis und mit 16. Dezember 2023 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
Jusletter