Jusletter

Zur Auslegung der «Spesenregelung» in der RL 96/71 (Entsenderichtlinie)

  • Autor/Autorin: Astrid Epiney
  • Beitragsart: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Europarecht, Bilaterale Abkommen CH-EU
  • DOI: 10.38023/568ec36f-1e11-44c9-8a59-ad53b1d01006
  • Zitiervorschlag: Astrid Epiney, Zur Auslegung der «Spesenregelung» in der RL 96/71 (Entsenderichtlinie), in: Jusletter 22. Januar 2024
Die Veröffentlichung des Entwurfs eines Verhandlungsmandats durch den Bundesrat am 15. Dezember 2023 hat eine bereits länger diskutierte Frage in Erinnerung gerufen: Welche Vorgaben gelten für die Rückerstattung von Spesen für entsandte Arbeitnehmende? Dürfte die Schweiz im Zuge der Übernahme der sog. Entsenderichtlinie (RL 96/71) vorsehen, dass auch entsandten Arbeitnehmenden die Spesen vollumfänglich bzw. gemäss den schweizerischen Ansätzen zurückzuerstatten sind? Der Beitrag zeigt auf, dass die RL 96/71 hier gewisse Gestaltungsspielräume eröffnet und die Thematik durchaus differenziert gesehen werden sollte.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Zur RL 96/71 (Entsenderichtlinie) – Grundlagen
  • III. Zur Auslegung des Art. 3 Abs. 1 Uabs. 1 lit. i RL 96/71
  • 1. Problematik
  • 2. Grundsatz: abschliessender Charakter des Art. 3 Abs. 1 Uabs. 1 RL 96/71
  • 3. Ausnahme: Art. 3 Abs. 10 RL 96/71
  • IV. Fazit: Implikationen für die Verhandlungen

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.