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Liebe Leser*innen

2024: Das Jahr der Veränderungen?

Im Zuge der von den Krankenversicherern für 2024 angekündigten Prämienerhöhung ergab die Veröffentlichung einer von Ipsos durchgeführten Umfrage Ende 2023, dass das Vertrauen der Bevölkerung in das Schweizer Gesundheitssystem schwindet. Zu den Faktoren, die von den Befragten als Ursache für den Anstieg der Gesundheitskosten identifiziert wurden, gehören die Medikamentenkosten, der übermässige medizinische Konsum, die überhöhten Rechnungen von Ärzten und Krankenhäusern, die Alterung der Bevölkerung, die mangelnde Transparenz der Krankenkassen und die fehlende Koordination der Gesundheitsversorgung. Salopp gesagt: Jeder kriegt sein Fett weg. Doch im Ernst: Die Anzahl und die Vielfalt dieser Faktoren sind zweifellos ein Hinweis auf die enorme Komplexität unseres Gesundheitssystems. Noch interessanter ist, dass die Umfrage zeigt, dass diesmal sowohl dies- als auch jenseits der Saane Einigkeit über die Notwendigkeit systemischer Veränderungen herrscht. Eine Einheitskasse oder einkommensabhängige Prämien sind nicht mehr nur ein Hirngespinst [1]. Seit Inkrafttreten des KVG im Jahr 1996 war der Zeitpunkt vielleicht noch nie so günstig wie heute, um tiefgreifende Überlegungen anzustellen.

Diese Überlegungen müssen unbedingt weg von Kostendämpfung und Sparmassnahmen auf Kosten der Versicherten und hin zu einer kreativeren Vorstellung davon, wie das Pflegesystem, das wir uns für die Zukunft wünschen, aussehen soll. Es ist kaum anzunehmen, dass sich die Entwicklung der medizinischen Wissenschaft durch die Zaghaftigkeit der öffentlichen Politik bremsen lässt. Die Realität, die vor uns liegt, ist eine immer individuellere Medizin, immer spezialisiertere und damit wahrscheinlich auch kostenintensivere Behandlungen und immer höhere Erwartungen seitens der Patientinnen und Patienten. In dieser sehr nahen Zukunft wird es selbstverständlich niemals akzeptabel sein, dass der Zugang zur Gesundheitsversorgung aufgrund einer Finanzierung, die sich nicht erneuern kann, behindert wird.

Diese speziell dem Gesundheitsrecht gewidmete Schwerpunktausgabe des Jusletter behandelt Themen, die sich in den Rahmen dieser allgemeinen Überlegungen einfügen. So ist der Beitrag von Felix Delerm und Dylan Hofmann über die Kostenübernahme der PrEP durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung ein hervorragendes Beispiel dafür, wie man die Finanzierung individueller Behandlungen aus der Perspektive des öffentlichen Gesundheitswesens betrachten kann. Ebenso gravierend sind die von Nathalie Brunner, Sabrina Burgat und Mélanie Levy aufgezeigten Schwierigkeiten, wenn es darum geht, die Organisation der Pflege zu überdenken und die traditionell vom Krankenversicherungsgesetz betrachteten Berufskategorien zu verlassen. Die Realität und die Vielfalt der Entwicklungen, mit denen das Gesundheitswesen konfrontiert ist und die weit über reine Finanzierungsfragen hinausgehen, kommen in den Beiträgen von Sabrina Louafi, welche die rechtlichen Fragen untersucht, die durch die freiwillige Sterilisation von Frauen aufgeworfen werden, und von Astrid Pilottin, die uns auf die Gefahr aufmerksam macht, dass intelligente conversational agents Therapeutika «verschreiben» dürfen, hervorragend zum Ausdruck. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz bei medizinischen Behandlungen wirft heikle Fragen in Bezug auf die Einwilligung der Patienten auf, die von Florent Thouvenin und seinen Kolleginnen und Kollegen behandelt werden.

«Hinter dieser Begeisterung verbirgt sich eine doch gewöhnliche Rechtsmaterie», wie Caroline Bissegger und Julien Theubet in ihrem Beitrag zur Frage der Beweisführung bei der Festlegung medizinischer Tarife betonen; in der Tat dürfen die oben genannten Entwicklungen und Herausforderungen auch nicht die gesetzlichen Regelungen überschatten, die für die Umsetzung des Gesundheitssystems in seiner gegenwärtigen Form bestimmt sind. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, ältere Problematiken nicht aus den Augen zu verlieren, die jedoch noch immer keine akzeptable Gesamtlösung gefunden haben, wie z. B. die Situation von Menschen mit seltenen Krankheiten, deren Behandlung nach wie vor, wie Brigitte Tag, Julia Tiefenbacher und Ariana Aebi hervorheben, kompliziert ist.

In dieser Fülle an Informationen sind Bücher, die das Thema systematisch und umfassend analysieren, besonders wertvoll. In diesem Sinne ist das vorliegende Editorial eine gute Gelegenheit, das von Tomas Poledna und Virgilia Rumetsch herausgegebene Werk «Gesundheitsrecht» zu würdigen, das Dania Tremp in einer Rezension vorstellt.

Auch sei an dieser Stelle die Gelegenheit genutzt, Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, die Glückwünsche der Redaktion zu überbringen und Ihnen für Ihre Treue zu danken.

Wir wünschen eine lehrreiche und interessante Lektüre!

Anne-Sylvie Dupont
Professorin an den Rechtsfakultäten von Neuenburg und Genf, Co-Direktorin des Instituts für Gesundheitsrecht an der Universität Neuenburg

 


[1] Die Ergebnisse der IPSOS-Umfrage waren Gegenstand eines Artikels in Le Temps vom 4. Oktober 2023, geändert am 12. Oktober 2023, der auf der Website der Zeitung frei zugänglich ist (Annick Chevillot, Michel Guillaume, «Sondage élections fédérales: les Suisses disent oui à la caisse maladie unique et aux primes au revenu», «Sondage élections fédérales : les Suisses disent oui à la caisse maladie unique et aux primes au revenu»).

Wissenschaftliche Beiträge
Caroline Bissegger
Caroline Bissegger
Julien Theubet
Julien Theubet
Abstract

Die ständig steigenden Gesundheitskosten werden nach den im KVG vorgesehenen Modalitäten und in Übereinstimmung mit den Regeln des Bundesverwaltungsverfahrens festgelegt. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den «Einzelleistungstarifen» im Sinne von Art. 43 Abs. 2 Bst. b KVG und konfrontiert bestimmte Eigenlogiken der Vergütung von Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) mit den allgemeinen Bestimmungen für die Beweisführung. (xf)

Sabrina Louafi
Sabrina Louafi
Abstract

Die Schweiz verfügt über einen günstigen gesetzlichen Rahmen für die Sterilisation und die Zahl der jungen Frauen, die diesen Eingriff vornehmen lassen wollen, ist in den letzten Jahren gestiegen. Die freiwillige Sterilisation nulliparer Frauen kann jedoch mit den ethischen Grundsätzen der medizinischen Praxis in Konflikt geraten. Im vorliegenden Beitrag werden die ethischen, rechtlichen und sozialen Herausforderungen der Sterilisation im Zusammenhang mit der Praxis der Angehörigen der Gesundheitsberufe und der Wahlfreiheit der Frauen in Bezug auf die Empfängnisverhütung untersucht. (xf)

Astrid Pilottin
Astrid Pilottin
Abstract

Chatbots wie ChatGPT erteilen gesundheitsbezogene Ratschläge, die das Leben von Patienten gefährden können. Wenn die Vorschriften für Medizinprodukte nicht an Large Language Models (LLM) angepasst werden, könnte die Schweizer Gesetzgebung zur Arzneimittelwerbung dazu führen, dass die Software eine Schwarze Liste mit den Namen von Arzneimitteln enthält und Empfehlungen zur Einnahme von Medikamenten nicht erteilt werden. (xf)

Félix Delerm
Félix Delerm
Dylan Hofmann
Dylan Hofmann
Abstract

Am 29. November 2023 beschloss das Eidgenössische Departement des Innern, dass die Präexpositionsprophylaxe gegen HIV (PrEP) für Menschen mit erhöhtem Risiko ab dem 1. Juli 2024 von der obligatorischen Krankenkasse übernommen wird. In diesem Papier wird der rechtliche Rahmen für die Erstattung der PrEP untersucht und seine Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit erörtert. Die Verbesserung des Zugangs zu und der Inanspruchnahme von PrEP ist ein Fortschritt für die Prävention, aber es bleiben Fragen und Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die Risikowahrnehmung und potenzielle Stigmatisierung. Soweit wir wissen, ist dieses Papier die erste kritische juristische Überprüfung der öffentlichen Gesundheitspolitik zur PrEP in der Schweiz.

Nathalie Brunner
Nathalie Brunner
Sabrina Burgat
Sabrina Burgat
Mélanie Levy
Mélanie Levy
Abstract

Der Bund regelt die Grundausbildung und Fachausbildung im Bereich der medizinischen Grundversorgungsberufe sowie die Bedingungen für die Ausübung dieser Berufe. Das Gesundheitsberufegesetz vom 30. September 2016 regelt insbesondere die Kompetenzen von Personen, die ihr Studium im Bachelorstudiengang Pflege abgeschlossen haben. Mehrere Kantone, darunter Waadt, Genf, Neuenburg und Wallis, haben Bestimmungen erlassen, die bestimmte Aspekte des Berufs in der weiterführenden Praxis regeln, die durch eine zusätzliche Masterausbildung erworben wird («Advanced Practice Nurse»). In diesem Artikel wird untersucht, inwieweit die dem Bund übertragenen Kompetenzen den Kantonen Handlungsspielraum für die Regelung des Masterstudiums in Pflegewissenschaften lassen und welche Art von Handlungen von Personen mit einer solchen Ausbildung vorgenommen werden können.

Brigitte Tag
Brigitte Tag
Julia Tiefenbacher
Julia Tiefenbacher
Ariana Aebi
Ariana Aebi
Abstract

Im Rahmen des Universitären Forschungsschwerpunktes ITINERARE UZH, welcher sich u.a. mit den ethischen, rechtlichen, sozialen, psychologischen und medizinischen Aspekten im Zusammenhang mit seltenen Krankheiten beschäftigt, wurde eine Bestandsaufnahme zu Akteuren in diesem Bereich durchgeführt. Unter «Akteur» werden nachfolgend Beteiligte gefasst, die sich im Bereich der seltenen Krankheiten unter verschiedenen Aspekten engagieren und diesen Bereich mitgestalten. Der erste Teil des vorliegenden Beitrages zeigt einige wichtige Entwicklungen im Zusammenhang mit seltenen Krankheiten auf, der zweite Teil gibt einen Überblick über einige zentrale Akteure.

Florent Thouvenin
Florent Thouvenin
Bernice Elger
David Shaw
Giorgia Lorenzini
Laura Arbelaez Ossa
Samuel Mätzler
Samuel Mätzler
Abstract

Bei medizinischen Behandlungen werden zunehmend algorithmische Systeme verwendet, die auf sog. «Künstlicher Intelligenz» (KI) beruhen. Auch bei der Verwendung solcher Systeme sind die allgemeinen Vorgaben des Arztrechts zu befolgen, wozu die Aufklärung als Teilgehalt des «informed consent» gehört. Der Beitrag untersucht, ob eine Aufklärungspflicht beim Einsatz von KI-Systemen besteht und über welche Aspekte die Patienten zu informieren sind. Dazu werden die rechtlichen Grundlagen erläutert und die Erkenntnisse einer Vignettenstudie präsentiert, in der Interviews mit Fachpersonen aus unterschiedlichen Bereichen durchgeführt und ausgewertet wurden.

Rezension
Dania Tremp
Dania Tremp
Abstract

«Lohnt sich der Kauf?» – das mag man sich hin und wieder fragen, wenn die Neuauflage eines weiteren Buches erscheint. Mit Blick auf die 2. Auflage des vorliegenden Bandes lässt sich diese Frage eindeutig mit «Ja» beantworten. Es handelt sich um eine komplette und neu konzipierte Überarbeitung der 1. Auflage.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Der Pistenchef der Bergbahnen von Adelboden BE ist endgültig vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Familie des Mädchens abgewiesen, das im Februar 2015 bei einem Skiunfall ums Leben kam. (Urteil 6B_915/2023)

Jurius
Abstract

BGer – Das Zürcher Migrationsamt muss die Aufenthaltsbewilligung einer Thailänderin verlängern. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Im Februar 2020 wurde die Frau im Kanton Zug wegen verschiedener Verstösse, insbesondere gegen das Betäubungsmittelgesetz, zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. (Urteil 2C_352/2023)

Jurius
Abstract

BGer – Eine Mutter von zwei Töchtern muss für drei Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde abgewiesen. Die Frau liess zu, dass ihr Partner die beiden Mädchen in der Zeit von 2010 bis 2013 vergewaltigte und sexuell nötigte. Die Frau wurde für schuldig befunden, die Taten in Mittäterschaft und zum Teil in Gehilfenschaft begangen zu haben. (Urteil 7B_132/2022)

Jurius
Abstract

BGer – Eine der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden des Kantons Basel-Landschaft wollte per Weisung durchsetzen, dass ein Zehnjähriger den Grund für den Gefängnisaufenthalt seines Vaters erfährt. Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde der Mutter gutgeheissen und den behördlichen Eingriff als unverhältnismässig bezeichnet. (Urteil 5A_375/2023)

Jurius
Abstract

BGer – Das Staatssekretariat für Migration darf einem Kanton die Entschädigung für die Betreuung einer asylsuchenden Person nicht verwehren, wenn sich der Kanton für die ihm vorgeworfene Pflichtverletzung beim Vollzug der Wegweisung auf entschuldbare Gründe berufen kann. Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde des Kantons Neuenburg gut. (Urteil 2C_694/2022)

Jurius
Abstract

BGer – Die Verlängerung der Untersuchungshaft für einen Mann, der im Darknet einen Auftragskiller anzuheuern versuchte, ist rechtmässig. Das hat das Bundesgericht entschieden. Der Beschuldigte wollte mit seiner Ex-Freundin abrechnen. Nun führt die Zürcher Justiz eine Strafuntersuchung wegen versuchter Anstiftung zum Mord. (Urteil 7B_1022/2023)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Ein Anwalt erhält keine Einsicht in den Vertrag für eine israelische Spionagesoftware, die von Bundespolizei und Nachrichtendienst verwendet wird. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Jurist vermutet, dass es sich um die Spyware Pegasus handelt. (Urteil A-1310/2022)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Unterlagen der Bundesanwaltschaft aus der Strafuntersuchung zum Datenabfluss bei der IT-Dienstleisterin Xplain dürfen nicht an die für die Administrativuntersuchung eingesetzte Anwaltskanzlei weitergegeben werden. Dies hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts entschieden. (Urteil BB.2023.181)

Jurius
Abstract

BStGer – Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde eines heute 29-jährigen Mannes gegen eine Verlängerung der Untersuchungshaft abgewiesen. Die Bundesanwaltschaft untersucht den Verdacht der Unterstützung oder Beteiligung an einer kriminellen Organisation sowie des Verstosses gegen das IS-/Al-Kaida-Gesetz. (Beschluss BH.2023.20)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 24. Januar 2024 das Programm für die öffentliche Statistik des Bundes der kommenden Jahre verabschiedet. Es gibt einen Überblick über die statistischen Ziele, Prioritäten und Aktivitäten. Zentrales Element des achten Mehrjahresprogramms ist der Beitrag zur digitalen Transformation der Bundesverwaltung.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 24. Januar 2024 beschlossen, dass die Änderungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) und der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft treten. So können Berufsbildnerinnen und Berufsbildner im Falle von Kurzarbeit die Ausbildung der Lernenden im Betrieb fortsetzen.

Jurius
Abstract

Am 3. März 2024 stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» ab. Die Initiative will die Finanzierung der AHV mit einer Erhöhung des Rentenalters sichern. Sie fordert, zuerst das Rentenalter für Frauen und Männer schrittweise auf 66 Jahre zu erhöhen und danach an die durchschnittliche Lebenserwartung zu koppeln. Dieser Automatismus ist für Bundesrat und Parlament zu starr. Bei der Festlegung des Rentenalters sollen stets verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, wie die Entwicklung der Wirtschaft oder die Chancen älterer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt. Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative deshalb zur Ablehnung.

Vernehmlassungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Zusammenstellung beinhaltet alle laufenden Vernehmlassungen der Bundeskanzlei, der Departemente EDA, EDI, EJPD, VBS, EFD, UVEK, WBF und der Parlamentarischen Kommissionen im Januar 2024. Die einzelnen Vernehmlassungen sowie die dazugehörigen Unterlagen können via Links direkt abgerufen werden.