Mann wollte Auftragskiller im Darknet engagieren
BGer – Die Verlängerung der Untersuchungshaft für einen Mann, der im Darknet einen Auftragskiller anzuheuern versuchte, ist rechtmässig. Das hat das Bundesgericht entschieden. Der Beschuldigte wollte mit seiner Ex-Freundin abrechnen. Nun führt die Zürcher Justiz eine Strafuntersuchung wegen versuchter Anstiftung zum Mord. (Urteil 7B_1022/2023)
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