Keine Informationen über Spionagesoftware der Bundespolizei
BVGer – Ein Anwalt erhält keine Einsicht in den Vertrag für eine israelische Spionagesoftware, die von Bundespolizei und Nachrichtendienst verwendet wird. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Jurist vermutet, dass es sich um die Spyware Pegasus handelt. (Urteil A-1310/2022)
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