Bundesbeiträge für Asylsuchende: Beschwerde des Kantons Neuenburg gutgeheissen
BGer – Das Staatssekretariat für Migration darf einem Kanton die Entschädigung für die Betreuung einer asylsuchenden Person nicht verwehren, wenn sich der Kanton für die ihm vorgeworfene Pflichtverletzung beim Vollzug der Wegweisung auf entschuldbare Gründe berufen kann. Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde des Kantons Neuenburg gut. (Urteil 2C_694/2022)
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