Feilen am Streitbeilegungssystem in den bilateralen Beziehungen
Optionen auf der Suche nach einem tragfähigen Kompromiss zwischen der Europäischen Union und der Schweiz
Zu den umstrittensten Elementen des geplanten neuen Vertragspakets zwischen der Europäischen Union und der Schweiz gehört die Einrichtung eines gerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens unter Einbezug des Gerichtshofs der Europäischen Union. Das vorgesehene Modell stösst auf begreifliche Kritik, wird aber in den Grundzügen absehbar Teil des Verhandlungsergebnisses bleiben. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob den Einwänden durch punktuelle Anpassungen Rechnung getragen kann. Der Verfasser diskutiert sieben Optionen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Sieben Optionen
- 2.1. Verpflichtung zur Bemühung um eine einvernehmliche Streitbeilegung
- 2.2. Einschränkung der gerichtlichen Zuständigkeit bei Streitigkeiten über die Pflicht zur Übernahme neuer Unionsrechtsakte
- 2.3. Einrichtung eines ständigen bilateralen Gerichts anstelle des Schiedsgerichts
- 2.4. Präzisierung der Auslegungsgrundsätze
- 2.5. Minimierung der Pflicht zur Anrufung des GHdEU
- 2.6. Einbezug des Bundesgerichts in das Anrufungsverfahren
- 2.7. «Schubert»-Variationen: Einschränkung der innerstaatlichen Wirkung von Entscheidungen im Streitbeilegungsverfahren
- 3. Schluss
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