Jusletter

Differenzierte WZW-Prüfung von pflanzlichen Arzneimitteln

  • Autoren/Autorinnen: Daria Lenherr-Segmüller / Thomas Gächter / Andreas Wildi
  • Beitragsart: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • DOI: 10.38023/991d4774-fa0f-46a1-9730-f05cf76cb509
  • Zitiervorschlag: Daria Lenherr-Segmüller / Thomas Gächter / Andreas Wildi, Differenzierte WZW-Prüfung von pflanzlichen Arzneimitteln, in: Jusletter 5. Februar 2024
Die Autoren haben im Rahmen einer umfangreichen Studie untersucht, ob und wie den Besonderheiten von Phytoarzneimitteln in der Spezialitätenliste im Rahmen einer differenzierten WZW-Prüfung Rechnung getragen werden könnte. Dabei wurden konkrete Lösungsvorschläge für die Ausgestaltung der (differenzierten) WZW-Prüfung von pflanzlichen Arzneimitteln erarbeitet, die im nachfolgenden Beitrag präsentiert werden.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Ausgangslage
  • 2. Lösungsvorschläge für die Ausgestaltung der (differenzierten) WZW-Prüfung von pflanzlichen Arzneimitteln in der SL
  • 2.1. Ausnahme tiefpreisiger, pflanzlicher Arzneimittel von der periodischen WZW-Prüfung
  • 2.2. Automatische Preiserhöhungen im Rahmen eines Teuerungszuschlags
  • 2.3. Beschränkung des TQV auf Phytoarzneimittel
  • 2.4. Einführung klarer Vorgaben für den Wirksamkeitsnachweis pflanzlicher Arzneimittel
  • 2.5. Berücksichtigung der Mehrwerte (und der Mehrkosten) von pflanzlichen Kombinationspräparaten im Rahmen des TQV
  • 2.6. Beschränkung des APV auf vergütete pflanzliche Arzneimittel
  • 2.7. Konsequente Berücksichtigung der effektiven Herstellerrabatte
  • 2.8. Kaufkraftbereinigung im Rahmen des APV
  • 3. Zusammenfassung und Ausblick

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