Differenzierte WZW-Prüfung von pflanzlichen Arzneimitteln
Die Autoren haben im Rahmen einer umfangreichen Studie untersucht, ob und wie den Besonderheiten von Phytoarzneimitteln in der Spezialitätenliste im Rahmen einer differenzierten WZW-Prüfung Rechnung getragen werden könnte. Dabei wurden konkrete Lösungsvorschläge für die Ausgestaltung der (differenzierten) WZW-Prüfung von pflanzlichen Arzneimitteln erarbeitet, die im nachfolgenden Beitrag präsentiert werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 2. Lösungsvorschläge für die Ausgestaltung der (differenzierten) WZW-Prüfung von pflanzlichen Arzneimitteln in der SL
- 2.1. Ausnahme tiefpreisiger, pflanzlicher Arzneimittel von der periodischen WZW-Prüfung
- 2.2. Automatische Preiserhöhungen im Rahmen eines Teuerungszuschlags
- 2.3. Beschränkung des TQV auf Phytoarzneimittel
- 2.4. Einführung klarer Vorgaben für den Wirksamkeitsnachweis pflanzlicher Arzneimittel
- 2.5. Berücksichtigung der Mehrwerte (und der Mehrkosten) von pflanzlichen Kombinationspräparaten im Rahmen des TQV
- 2.6. Beschränkung des APV auf vergütete pflanzliche Arzneimittel
- 2.7. Konsequente Berücksichtigung der effektiven Herstellerrabatte
- 2.8. Kaufkraftbereinigung im Rahmen des APV
- 3. Zusammenfassung und Ausblick
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