Jusletter

Verjährung und Asbest: Die Schweiz wird erneut durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt

  • Autor/Autorin: Corinne Widmer Lüchinger
  • Beitragsart: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Obligationenrecht, EMRK, Schaden. Schadenersatz
  • DOI: 10.38023/d1393314-8685-46d1-9ec1-ab648dcf0733
  • Zitiervorschlag: Corinne Widmer Lüchinger, Verjährung und Asbest: Die Schweiz wird erneut durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt, in: Jusletter 8. April 2024
Im Februar 2024 ist die Schweiz im Fall Jann-Zwicker ein zweites Mal für ihren verjährungsrechtlichen Umgang mit Asbestschäden verurteilt worden. In der folgenden Urteilsbesprechung beleuchtet die Autorin die Tragweite dieses Urteils für das revidierte schweizerische Verjährungsrecht. Sie zeigt auf, wie eine EMRK-konforme Lösung über Art. 134 Abs. 1 Ziff. 6 OR herbeigeführt werden kann und geht dabei auch auf die «Schubert-Praxis» zum Verhältnis zwischen Landes- und Völkerrecht ein.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitende Bemerkungen
  • 2. Sachverhalt
  • 3. Verfahren
  • 3.1. Kantonales Verfahren
  • 3.2. Verfahren vor Bundesgericht
  • 3.3. Beschwerde an den EGMR
  • 3.3.1. Position der Beschwerdeführer
  • 3.3.2. Stellungnahme der Schweiz
  • 4. Entscheid des EGMR
  • 4.1. Zur Anwendung der absoluten Verjährungsfristen
  • 4.1.1. Die massgeblichen Grundsätze…
  • 4.1.2. … und ihre Anwendung im Fall Jann-Zwicker
  • 4.2. Zur Verfahrensdauer
  • 4.3. Ergebnis
  • 5. Bemerkungen
  • 5.1. Konsequenzen für das revidierte Verjährungsrecht
  • 5.2. EMRK-konforme Auslegung von Art. 134 OR
  • 5.3. (Ir-)Relevanz der «Schubert-Praxis»
  • 5.4. Politische Lösung
  • 6. Schlusswort

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