Der al-Muhaysini-Komplex: Vom Propagieren der Propaganda von Propagandisten
Analyse der bundesgerichtlichen Urteile betreffend Widerhandlungen gegen das AQ/IS-Gesetz durch Vorstandsmitglieder des IZRS
Dieser Beitrag analysiert die Verurteilung der IZRS-Vorstandsmitglieder wegen Verstosses gegen Art. 2 Abs. 1 des AQ/IS-Gesetzes. Durch die Produktion und Bewerbung eines Interviews mit dem geistigen Führer der syrischen Jaysh al-Fath und eines Dokumentarfilms tätigten sie vorsätzlich Al-Qaida-Propaganda. Ziel des Beitrags ist es, die mit dem Erstarken des Terrorismuspräventionsparadigmas vorangetriebene Verschiebung in den präventivstrafrechtlichen Bereich konkret aufzuzeigen und die daraus resultierenden Spannungsfelder – insbesondere die schwer fassbare Tatnähe zu den Verbrechen der verbotenen Organisation – zu analysieren.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Präventivstrafrecht in der Terrorismusbekämpfung
- 3. Kontext
- 4. Prozessgeschichte
- 5. Abdallah al-Muhaysini und die «Jaysh al-Nusra»
- 6. Die Propagandavideos des IZRS
- 6.1. Zum Propagandabegriff
- 6.2. Exklusivinterview
- 6.3. Dokumentarfim: Al-Fajr as-Sadiq
- 6.4. IZRS-Interview
- 7. Strafbare Handlungen der IZRS-Vorstandsmitglieder
- 7.1. Strafbare Handlungen VM 1
- 7.2. Strafbare Handlungen VM 2
- 7.3. Strafbare Handlungen VM 3
- 8. Subjektive Tatbestandsmerkmale
- 9. Analyse: Wann ist nah nicht mehr nah genug?
- 9.1. Tatnähe
- 9.2. Latente stereotypische Auffassungen von Begriffen mit Bezügen zur arabisch-islamischen Welt
- 9.3. Vorhersehbarkeit der Strafbarkeit
- 9.4. Präventives Terrorstrafrecht um jeden Preis?
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