Liebe Leser*innen
In dieser Ausgabe bespricht Jürg Oskar Luginbühl den von der Grossen Kammer am 11. Oktober 2022 bestätigten EGMR-Entscheid vom 20. Oktober 2020, der sich mit Witwerrenten befasst. Gemäss Art. 24 Abs. 2 AHVG erlischt der Anspruch auf die Witwerrente, sobald das jüngste Kind 18 Jahre alt wird – im Gegensatz zu Witwenrenten. Dabei handelt es sich um eine Geschlechterdiskriminierung, für die der EGMR die Schweiz verurteilt hat.
Lukas Widmer setzt sich daraufhin mit dem Entwurf der Verordnung über das militärische Gesundheitswesen (VMiGw) auseinander, der zurzeit in Vernehmlassung ist: Er erläutert das militärische Gesundheitswesen im Allgemeinen und die im Entwurf vorgesehenen Regelungen – insbesondere klärt er die Unterschiede zwischen militärischem und zivilem Gesundheitswesen.
Nutzen Kinder und Jugendliche Social Media, sind sie verschiedenen Gefahren ausgesetzt – etwa Sextortion, Cybermobbing oder Cybergrooming. Sandra Husi-Stämpfli, Jutta Sonja Oberlin und Sarah von Hoyningen-Huene untersuchen vor dem Hintergrund der geplanten Schutzmassnahmen bei Instagram-Teen-Accounts Fragen wie: Welche Gefahren drohen Kindern bei der Social-Media-Nutzung? Mit welchen rechtlichen Regelungen werden sie zu schützen versucht? Und wie wirksam sind die vorgesehenen Massnahmen?
Dem Baurecht widmet sich schliesslich Benjamin Zacharias Wipfler, nämlich den Voraussetzungen an Ersatzsicherheiten, die anstelle des Bauhandwerkerpfandrechts treten (Art. 839 Abs. 3 ZGB). An diese werden vom Bundesgericht hohe Anforderungen gestellt, die in der Lehre kritisiert werden. Der Autor analysiert die geplante ZGB-Revision und deren Auswirkungen auf die Baurechtspraxis.
Wir wünschen eine anregende und interessante Lektüre!
Editions Weblaw
Abstract
Der EGMR hat mit Urteil vom 20. Oktober 2020, bestätigt mit Urteil der Grossen Kammer vom 11. Oktober 2022, entschieden, dass die Schweiz Witwer gegenüber Witwen nicht weiterhin diskriminieren darf. Witwer haben denselben Anspruch auf Rente wie Witwen, auch wenn Art. 24 Abs. 2 AHVG das Gegenteil bestimmt.
Abstract
Das militärische Gesundheitswesen ist, obwohl es einen integralen Bestandteil des schweizerischen Gesundheitswesens bildet, für die breite Öffentlichkeit und die Rechtswissenschaft ein noch weitgehend unbekanntes Themenfeld. Erst seit dem 1. Januar 2023 existiert mit Art. 34a des Militärgesetzes (MG) eine gesetzliche Grundsatznorm. Es ist vorgesehen, die Ausführungsvorschriften zum militärischen Gesundheitswesen in einer neuen Verordnung des Bundesrats zu regeln. Nachfolgend sollen das militärische Gesundheitswesen und die geplanten Vorschriften – mitsamt den massgeblichen Unterschieden zum zivilen Gesundheitswesen – näher beleuchtet werden.
Abstract
Instagram-Accounts von Teenagern werden künftig mit besonderen Schutzmechanismen ausgestattet, die den Eltern mehr Kontrollrechte bieten, aber auch die Kinder und Jugendlichen vor den Gefahren der Social-Media-Nutzung wie Cybergrooming, Sextortion und Cybermobbing schützen. Die Autorinnen beleuchten in ihrem Beitrag den rechtlichen Rahmen, der Kinder bei der Social-Media-Nutzung zu schützen versucht, analysieren sodann die Gefahren, die das Kindeswohl bedrohen, und gehen ausführlich auf die neuen Massnahmen und deren Wirksam- und Verhältnismässigkeit ein.
Abstract
Die durch die Rechtsprechung des Bundesgerichts gestellten Anforderungen an die Ersatzsicherheiten anstelle eines Bauhandwerkerpfandrechts nach Art. 839 Abs. 3 ZGB stellen in der Praxis eine veritable Hürde für Grundstückseigentümer oder ablösungsverpflichtete Total- oder Generalunternehmer dar – und sind in der Lehre auf anhaltende Kritik gestossen. Ausgehend von der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und deren Rezeption in der Lehre erfolgt eine Übersicht über den Revisionsprozess und die vom Parlament letztlich beschlossene Änderung des ZGB sowie eine Würdigung der sich daraus ergebenden Folgen für die Baurechtspraxis.
Abstract
Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU hat am 24. Oktober 2024 beschlossen, dass die Schweiz mehrere EU-Rechtsakte in den Anhang des Luftverkehrsabkommens übernimmt. Sie dienen dazu, in der europäischen Zivilluftfahrt ein hohes und einheitliches Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten. Der Bundesrat hatte die Übernahme der neuen Bestimmungen an seiner Sitzung vom 27. September 2024 genehmigt. Die neuen Bestimmungen treten am 1. November 2024 in Kraft.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2024 das Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung über das militärische Gesundheitswesen eröffnet. Die neue Verordnung soll die Einzelheiten im Zusammenhang mit dem militärischen Gesundheitswesen einheitlich regeln und Lücken schliessen, beispielsweise betreffend die schweizweite Berufsausübung von militärischen Medizinalpersonen. Die Verordnung über das militärische Gesundheitswesen soll das Äquivalent zu den kantonalen, für den zivilen Bereich geltenden Gesundheits-, Spital- und Heilmittelerlassen darstellen.
Abstract
Der Bundesrat hat am 30. Oktober 2024 beschlossen, die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) beim Selbstvergleich zu ändern. Die neue Regelung senkt den Administrativaufwand für Anbieter.
Abstract
Die Bundesanwaltschaft (BA) schliesst das Schweizer Strafverfahren im Zusammenhang mit den VW-Abgasmanipulationen ab. Ein Bussgeldbescheid gegen die VOLKSWAGEN AG (VW AG) der Staatsanwaltschaft Braunschweig in Deutschland verunmöglicht eine erneute Strafverfolgung der VW AG durch die BA in der Schweiz aufgrund des transnationalen Doppelverfolgungs- und Doppelbestrafungsverbots. Die BA hat das Strafverfahren gegen die VW AG daher eingestellt. Der Tatverdacht gegen die AMAG IMPORT AG (AMAG AG) und gegen deren verantwortliche Organe und Betriebszugehörige hat sich nicht erhärtet. Aus diesem Grund hat die BA das Strafverfahren auch gegen diese Beschuldigten eingestellt. Die Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig.
Abstract
Zum ersten Mal haben das Bundesamt für Wohnungswesen BWO und das Bundesamt für Statistik BFS Daten und Informationen zum gemeinnützigen Wohnungsbau zusammengetragen und in der Broschüre «Statistik des gemeinnützigen Wohnungsbaus 2024» anschaulich dargestellt. Der gemeinnützige Wohnungsbau verbindet die Miete mit dem selbst genutzten Wohneigentum. Er spielt eine wichtige Rolle für das Angebot an bezahlbaren Wohnungen. Seine Förderung durch den Bund ist ein Verfassungsauftrag.
Abstract
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat Beschwerden gegen zwei Publikationen von SRF im Vorfeld einer Volksabstimmung im Kanton Bern gutgeheissen. Abgewiesen hat sie dagegen eine Beschwerde, die sich gegen einen Beitrag der Sendung «10 vor 10» von Fernsehen SRF über ein Internetfernsehen gerichtet hat.
Abstract
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im November 2024 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Jusletter