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Liebe Leser*innen

Das Bundesgericht hat in BGE 148 IV 205 die Strafzumessungslösung bei der vergangenheitsorientierten verdeckten Ermittlung für unzulässig erklärt. Für die entsprechenden Beweise wurde ein Verwertungsverbot ausgesprochen. Myriam Lustenberger zeigt auf, ob dies auch für Grenzüberschreitungen bei zukunftsorientierten verdeckten Ermittlungen gelten soll.

Seit nun zwei Jahren sind die neuen Integritätsbestimmungen des Heilmittelrechts (HMG) in Kraft. Daniel Donauer und Noëlle Ulrich beleuchten in ihrem Beitrag den persönlichen Geltungsbereich des neuen Art. 55 HMG, der Vorgaben zur Integrität regelt.

Philipp Fischer und Sébastien Pittet befassen sich mit der Informationspflicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung gegenüber Dritten im Rahmen eines internationalen Rechtshilfeverfahrens in Steuersachen. Die Autoren kommentieren dabei auch die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts.

Die liechtensteinische Verfassung sieht seit 2003 ein Austrittsrecht der Gemeinden vor. Patricia M. Schiess Rütimann analysiert die Unvereinbarkeit dieses Rechts mit der in der Verfassung verankerten Unteilbarkeit des Landes und die weiteren Probleme, die mit diesem Sezessionsrecht einhergehen.

Der Band njus.ch, Verein – Stiftung – Trust ist 2022 zum 15. Mal erschienen. Er beinhaltet eine Übersicht über die Themen Vereins-, Stiftungs- und Trustrecht, verfasst von Dominique Jakob, Lukas Eichenberger, Ivana Savanovic, Laura Studhalter und Renata Laura Trajkova. Nils Güggi rezensiert das Werk.

Wir wünschen eine lehrreiche und interessante Lektüre sowie einen guten Wochenstart!

Editions Weblaw

In eigener Sache:

  • Am 25. Januar 2023, 13h00, starten wir eine neue Veranstaltungsreihe zum Thema «ChatGPT und die Rechtswelt». Weitere Infos finden Sie hier: https://www2.weblaw.ch/academy/chatgpt.
  • Wir führen am 31. Januar und am 17. März 2023 Weblaw Metaverse Lessons durch. Teilnahme vor Ort am Weblaw Campus Zürich @ FFHS Gleisarena oder online über Zoom. Mehr Informationen zu den Kursen finden Sie unter www.weblaw.ch/metaverse.

 

Die Top 20 Jusletter-Beiträge 2022

  1. Regina E. Aebi-Müller, Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Familienrecht, in: Jusletter 14. Februar 2022
  2. Nicolas Facincani / Reto Sutter / Seline Wissler, Bundesgericht definiert den «Beginn der Hauptverhandlung», in: Jusletter 10. Januar 2022
  3. Tenzing Memmishofer, Neues Erbrecht, in: Jusletter 19. Dezember 2022
  4. Peter Nobel, Aktienrecht heute, in: Jusletter 19. September 2022
  5. Thomas Sprecher, Altes und Neues zur Entschädigung des Stiftungsrats, in: Jusletter 30. Mai 2022
  6. Jannis Zafeirakos, Bitcoins als Gegenstand von Erbschaften und Vermächtnissen, in: Jusletter 24. Januar 2022
  7. Michael Daphinoff / Jan Heller, Problemzone «Alterskündigung», in: Jusletter 27. Juni 2022
  8. Gregori Werder, Das Anordnungsmodell in der psychologischen Psychotherapie, in: Jusletter 2. Mai 2022
  9. Thomas Nagel / Michael Nagel, Die Auflösung von Mietzinsdepots in der Praxis, in: Jusletter 5. September 2022
  10. Luca Cirigliano / Nic Frei, Zwingende Arbeitgeberpflichten bei Einrichtung von Homeoffice, in: Jusletter 7. März 2022
  11. ... um zur vollständigen Liste zu gelangen, klicken Sie hier.


Wir bedanken uns bei unseren Redaktorinnen und Redaktoren sowie unseren Autorinnen und Autoren für ihre wertvolle Arbeit und natürlich bei Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, für Ihre Treue und das Interesse.

Articles
Myriam Lustenberger
Myriam Lustenberger
Abstract

Überschreiten verdeckte ErmittlerInnen das Mass der zulässigen Einwirkung, greift zugunsten der beschuldigten Zielperson von Gesetzes wegen die sog. Strafzumessungslösung. In BGE 148 IV 205 hat das Bundesgericht die Strafzumessungslösung bei der vergangenheitsorientierten verdeckten Ermittlung für unzureichend und die betroffenen Beweise für unverwertbar erklärt. Daran anknüpfend geht der vorliegende Beitrag der Frage nach, ob auch Grenzüberschreitungen bei einer zukunftsorientierten verdeckten Ermittlung mit einem absoluten Beweisverwertungsverbot zu sanktionieren sind.

Daniel Donauer
Daniel Donauer
Noëlle Ulrich
Noëlle Ulrich
Abstract

Vorgaben zur Integrität waren dem schweizerischen Heilmittelrecht bereits vor der Normierung des neuen Art. 55 HMG nicht unbekannt. Durch die benannte Bestimmung sollen Beeinflussungshandlungen auf das Verschreibungs- und Abgabeverhalten von Medizinalpersonen bzw. Fachpersonen verhindert werden. Trotz zahlreicher Parallelen zwischen den heutigen Vorgaben und dem aHMG führte die Revision zu einigen neuartigen Präzisierungen. Eine dieser Präzisierungen betrifft etwa den persönlichen Geltungsbereich, welcher durch den vorliegenden Beitrag entsprechend beleuchtet wird.

Philipp Fischer
Philipp Fischer
Sébastien Pittet
Sébastien Pittet
Abstract

In den letzten Jahren hatte das Bundesgericht mehrmals die Gelegenheit, sich zur Frage der Informationspflicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung gegenüber Dritten im Rahmen eines internationalen Rechtshilfeverfahrens in Steuersachen zu äussern. Der vorliegende Beitrag zielt darauf ab, anhand einer Kommentierung insbesondere der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichts die Umrisse dieser der Eidgenössischen Steuerverwaltung obliegenden Pflicht auszuloten. (xf)

Patricia M. Schiess-Rütimann
Patricia M. Schiess-Rütimann
Abstract

Der von Fürst Hans-Adam II. formulierte Art. 4 Abs. 2 der liechtensteinischen Verfassung sieht seit 2003 ein Austrittsrecht der Gemeinden vor. Hans-Adam behauptete, mit diesem Sezessionsrecht das Selbstbestimmungsrecht Liechtensteins abzusichern. Völkerrechtler und die Venedig-Kommission widersprachen ihm. Das Abspaltungsrecht der Gemeinden bricht überdies mit der in der Erbeinigung von 1606 begründeten und in der Konstitutionellen Verfassung von 1862 bestätigten Unteilbarkeit des Landes. Der Beitrag zeigt zudem die Probleme, die sich ergeben, weil die Einleitung des Austrittsverfahrens bis heute keine gesetzliche Regelung erfahren hat.

Rezension
Nils Güggi
Nils Güggi
Abstract

Der Band njus.ch, Verein – Stiftung – Trust erscheint jährlich. Im Jahr 2022 ist er zum 15. Mal erschienen – eine gute Gelegenheit, einen Blick darauf zu werfen. Die Autorinnen und Autoren, Dominique Jakob, Lukas Eichenberger, Ivana Savanovic, Laura Studhalter und Renata Laura Trajkova möchten damit der Wissenschaft und Praxis einen Überblick geben über Rechtsetzung, Rechtsprechung und Literatur in den drei thematisch zusammenhängenden Themengebieten.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde im Zusammenhang mit Änderungen des Solothurner Gesetzes über die Kantonspolizei teilweise gut. Es hebt unter anderem eine Bestimmung zur automatisierten Fahrzeugfahndung auf, die den Datenabgleich mit sämtlichen Personen- und Sachfahndungsregistern ermöglicht hätte. Überdies darf die automatisierte Fahrzeugfahndung nicht angeordnet werden, solange keine ergänzenden Regelungen zu verschiedenen Aspekten des Datenschutzes in Kraft sind. (Urteil 1C_39/2021)

Jurius
Abstract

BGer – Niederlage für die Schaffhauser Regierung: Das Bundesgericht hat entschieden, dass sie die Akten zur Entlassung eines früheren Polizeikommandanten offenlegen muss. Dieser wurde im Oktober 2018 vom Regierungsrat entlassen. Er erstritt sich später vor Gericht eine Abfindung. (Urteil 1C_43/2021)

Jurius
Abstract

BGer – Das Appellationsgericht von Basel-Stadt hat bei Ausstandsgesuchen gegen das Strafgericht und deren Richter willkürlich entschieden. Das Bundesgericht hiess die Beschwerden von zehn Personen gut, die an einer Basel-nazifrei-Demo teilgenommen hatten und angeklagt wurden. (Urteil 1B_254/2022)

Jurius
Abstract

BGer – Eine Firma des Immobilienunternehmers und Präsidenten des FC Sion, Christian Constantin, ist vor Bundesgericht mit einer Beschwerde gegen einen Steuerentscheid des Kantons Freiburg abgeblitzt. Zahlungen dieser Firma an ein anderes Unternehmen von Constantin sind keine Sponsoring-Beiträge, sondern verdeckte Gewinnausschüttungen. (Urteil 2C_1026/2021)

Jurius
Abstract

BGer – Swissmedic hat die Betriebsbewilligung für zwei Hersteller von chemisch-pharmazeutischen Produkten im Kanton Aargau zu Recht sistiert. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Bei einer Hausdurchsuchung im März 2017 am ehemaligen Standort der Gesellschaften waren zahlreiche Chemikalien in unverschlossenen Räumen vorgefunden worden. (Urteil 2C_854/2021)

Jurius
Abstract

BGer – Der Freiburger Staatsrat ist zurecht nicht auf die Wiedererwägungsgesuche zum Richtplan von elf Gemeinden eingetreten. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Gemeinden zweifeln an der Unabhängigkeit einer vom Kanton ausgewählten Expertenfirma, die den Richtplanprozess bei der Festlegung der Standorte für Windparks begleitete. (Urteil 1C_82/2022)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht wird der unterdessen zweiten Aufsichtsanzeige des Bundesverwaltungsrichters David R. Wenger gegen die Verwaltungskommission am Bundesverwaltungsgericht keine Folge leisten. Wenger hatte gefordert, aufgrund struktureller Mängel müsse das Bundesgericht als Aufsichtsorgan einschreiten. (Entscheid 12T_2/2022)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Vergabe einer Konzession für Plakatwerbung in einer Genfer Gemeinde aufgehoben. Die Behörde verzichtete auf eine Ausschreibung und verstiess damit gegen fundamentale Gesetzesbestimmungen. (Urteil 2C_959/2021)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerden eines Augenarztes gegen Entscheide der Justiz von Appenzell Ausserrhoden abgewiesen, die ihn zur Rückerstattung von über 850’000 Franken an rund 30 Versicherer verurteilten. Indem er Leistungen doppelt abrechnete, verletzte der Arzt das im Krankenversicherungsgesetz verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot. (Urteile 9C_420/2022 und 9C_421/2022)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde einer Familie weitgehend zurück, die im Verdacht steht, ausländisches Hauspersonal ausgebeutet zu haben. Um die Fakten zu klären, hatte das Genfer Gericht eine Kameraüberwachung über mehrere Monate angeordnet. Nur die Aufnahmen eines einzelnen Tages sollten vernichtet werden. (Urteil 1B_282/2022) (cs)

Jurius
Abstract

BGer – Die Staatsanwaltschaft verfügt über kein Beschwerderecht gegen Entscheide der Zwangsmassnahmengerichte über die Anordnung, Verlängerung und Aufhebung von Untersuchungs- oder Sicherheitshaft gegen Beschuldigte. Das Bundesgericht passt seine Praxis per sofort an. Mit dem Entscheid des Parlaments, bei der Revision der Schweizerischen Strafprozessordnung der Staatsanwaltschaft kein Beschwerderecht einzuräumen, hat der Gesetzgeber klar seinen Willen zum Ausdruck gebracht, die bisherige bundesgerichtliche Rechtsprechung nicht zu übernehmen. (Urteile 1B_614/2022 und 1B_628/2022)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen den (inzwischen aufgehobenen) Beschluss des Tessiner Staatsrats zur Corona-Testpflicht für ungeimpftes Personal in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen ab. Der Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen ist aufgrund der seinerzeitigen Situation als verhältnismässig zu erachten. (Urteil 2C_886/2021)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt vereinzelte Preisabsprachen im Bereich der Luftfracht, reduziert jedoch die von der Wettbewerbskommission ausgesprochenen Sanktionen. Ferner hebt es ein Verbot gegenüber den Fluggesellschaften auf, sich über einschlägige Informationen auszutauschen. (Urteile B-710/2014, B-747/2014, B-761/2014, B-765/2014, B-780/2014, B-784/2014, B-785/2014, B-786/2014 und B-787/2014)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hat Omer A. mit Urteil vom 10. Januar 2023 wegen Mordes, versuchten Mordes, versuchter Brandstiftung und versuchter Verursachung einer Explosion betreffend einer Tankstelle, mehrfacher Förderung der Aktivitäten der Gruppierung «Islamischer Staat», Herstellens und Lagerns von Gewaltdarstellungen sowie der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen. Die Strafkammer verurteilte Omer A., unter Berücksichtigung seiner mittelgradig verminderten Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt der Taten, zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Zudem wurde eine stationäre therapeutische Massnahme in einer geschlossenen Anstalt angeordnet. (Urteil SK.2022.35)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Ab dem 1. Januar 2023 wird der Erwerb durch Privatpersonen von Substanzen, die zur Herstellung von Explosivstoffen verwendet werden können, geregelt. Auf dem Schweizer Markt sind rund 100 Produkte, die solche Substanzen enthalten, von der Regulierung betroffen. Je nach Substanz und Konzentration ist für den Erwerb dieser Produkte künftig eine Bewilligung erforderlich, die von fedpol ausgestellt wird. Diese Bewilligung ist in der Regel drei Jahre lang gültig.

Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Abstract

Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Januar 2023 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.