À propos d’un arrêt récent du TF (ATF 128 III 156 ss) statuant l’irrecevabilité du recours de l’art. 19 LP en matière disciplinaire
Dans une récente sentence, le Tribunal fédéral a prononcé que le recours de l`art. 19 al. 1 LP n`est jamais recevable contre les décisions de mesures disciplinaires rendues par les autorités cantonales de surveillance à l`encontre d`un organe de l`exécution forcée. Cette modification de jurisprudence, qui fait fi des opinions de la doctrine, ne convainc pas.
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Ein Viertel aller Insolvenzen in Europa ist auf Zahlungsverzug zurückzuführen. Es wird geschätzt, dass dadurch in Europa jährlich rund 450000 Arbeitsplätze verloren gehen. Die EU verschärft daher ihre Gangart gegenüber Schuldnern im Zahlungsverzug. Die Schweizerische Rechtsordnung bleibt gegenüber zahlungsunwilligen Schuldnern zurückhaltend.
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Die Autorin bearbeitete das Thema im Rahmen eines Nachdiplomstudiums in Europarecht am College of Europe in Brügge.Der Blick bleibt auf die Zinsenrichtlinie beschränkt, d.h. eine umfassende Betrachtungsweise unter Einbezug auch anderer Kapitalerträge (Dividenden, Lizenzen) und des OECD-Musterabkommens wird nicht angestellt. In diesem Sinne soll die Arbeit als Diskussionsbeitrag verstanden werden, um die in der Schweiz in letzter Zeit auch in Fachkreisen etwas verdrängte Fragestellung wieder vermehrt ins Bewusstsein zu bringen.
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Munteres Feilschen über Strafverfolgungsimmunität am East River
Das erst am 1. Juli 2002 formell in Kraft getretene Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes sieht sich bereits einem starken politischen Gegenwind ausgesetzt. Die ihm vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einstimmig abgerungene Kompromissformel, wonach den an Friedensmissionen beteiligten US-Truppenkontingenten präventiv eine Strafverfolgungsimmunität für die in die Zuständigkeit des Strafgerichtshofes fallenden Verbrechen gewährt werden, scheint völkerrechtlich problematisch. Dies lässt für die weitere, hoffentlich unabhängige Arbeit des Gerichtshofes nichts Gutes erahnen.
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Bilanzmanipulationen erschüttern das Vertrauen in die Unternehmungen. In den USA will man das zur Zeit ziemlich angekratzte Vertrauen durch Schwüre auf die Richtigkeit von Bilanzen wieder herstellen. Auch in der Schweiz sind Fragen zur Rechnungslegung ein aktuelles Thema. Das im 32. Titel des Schweizerischen Obligationenrechts geregelte materielle Buchführungsrecht ist Gegenstand eines laufenden Revisionsvorhabens. Vorgesehen sind neue Rechnungslegungs- und Revisionsvorschriften ausserhalb des OR in einem eigenständigen Gesetz.
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Ein Stiftungsrat kann einzelne seiner Mitglieder durch Zirkularbeschluss absetzen, auch wenn die Betroffenen an dem Verfahren nicht teilnehmen. Die auf Aktiengesellschaften zugeschnittene Bestimmung von Art. 713 des Obligationenrechts, wonach Zirkularbeschlüsse nur zulässig sind, wenn kein Mitglied eine mündliche Beratung verlangt, kommt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts in solchen Fällen nicht zum Tragen.
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Im Interesse der Verkehrssicherheit aufgestellte Signale sind grundsätzlich auch dann zu respektieren, wenn sie nicht rechtmässig aufgestellt worden sind. Das Bundesgericht hat in einem neuen Entscheid bekräftigt, dass Strassenbenützer andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden dürfen, die auf die Signalisation vertrauen.
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Domaines juridiques: Droit de la circulation routière
Gesuch des mutmasslichen Rotbrigadisten Nicola Bortone abgewiesen
Der am 10. März in Zürich festgenommene Nicola Bortone wird nicht aus der Auslieferungshaft entlassen. Das Bundesgericht hat ein entsprechendes Gesuch abgewiesen. Die italienischen Behörden suchen den heute 45-jährigen Bortone seit 1989 wegen vermuteter Förderung, Gründung und Organisation der Gruppierung «Brigate Rosse».
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Das Bundesgericht hat eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Wahl der Mitglieder des Bezirksgerichts Zürich vom 3. März einstimmig abgewiesen. Die Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2002-2008 waren von Bernhard Gräzer angefochten worden, den der Verein «Kritische Menschenrechte» zur Wahl vorgeschlagen hatte.
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Die Betreiberin des Helikopterflugfelds Gsteigwiler bei Interlaken darf die Flugbewegungen verdoppeln und den Heliport auch an Sonn- und Feiertagen benützen. Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Berner Oberländer Helikopter AG (BOHAG) gutgeheissen, welche sich gegen eine verfassungswidrige Beschränkung ihrer Wirtschaftsfreiheit wehrte. Der Streit betrifft eine Änderung des Betriebsreglements mit einer Erhöhung des jährlichen Start- oder Landungskontingents von 1440 auf 3000 Bewegungen, welche das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) im Juni 2000 grösstenteils akzeptiert hatte.
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