Aufenthaltsrecht für homosexuelle Partner
Formaljuristische Praxisänderung
Wird einem Ausländer, der in der Schweiz mit einem Partner des gleichen Geschlechts zusammenleben möchte, die Aufenthaltsbewilligung verweigert, dann kann sich ein in gefestigter Beziehung lebendes homosexuelles Paar künftig beim Bundesgericht beschweren. Dies führt indes keineswegs zwingend auch zur Erteilung der Aufenthaltsbewilligung, wie der konkret beurteilte Fall zeigt, der Anlass für die formaljuristische Praxisänderung bot.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare