Der Praktikant als Pflichtverteidiger
Das Bundesgericht hat eine neunjährige Zuchthausstrafe für einen albanischen Drogenhändler bestätigt, der im Strafverfahren vor der Justiz des Kantons Waadt lediglich durch einen Anwaltspraktikanten verteidigt worden war. Der Verurteilte hatte vergeblich geltend gemacht, sein in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbrieftes Recht auf eine wirksame Verteidigung (Art. 6) sei verletzt worden, weil ihm kein patentierter Anwalt als Pflichtverteidiger zur Verfügung gestellt worden war.
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