Grundsatzentscheid der Schweizerischen Asylrekurskommission betreffend schwerwiegende persönliche Notlage
Die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) setzt sich in einem neuen Grundsatzentscheid mit den Kriterien der "schwerwiegenden persönlichen Notlage" auseinander. Das Vorliegen einer solchen Situation, die zur Erteilung einer Aufenthaltungsberechtigung in Form einer vorläufigen Aufnahme führen kann, ist bei Asylsuchenden zu prüfen, die sich seit mindestens vier Jahren in der Schweiz aufhalten. Die Kommission kommt zum Schluss, dass auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen ist, was der Weiterführung der vom Bundesgericht entwickelten Praxis zu Härtefällen entspricht. Der konkret zu beurteilende Fall bzw. der Beschwerdeentscheid der ARK vom 1. Mai 2001 wird nachfolgend im Volltext wiedergegeben.
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