Patrick Sutter
Widersprüchliches aus dem Bundesrat
Vermehrt sind das Recht und somit auch die Politik mit Fragen konfrontiert, die ethische Probleme aufwerfen. In einer Gesellschaft, in der die Entscheidung über Werte und Überzeugungen weitestgehend eine subjektive Angelegenheit ist, ist in ethischen Diskussionen von Recht und Politik Transparenz gefordert. Nur wenn eine Argumentation offen gelegt wird, kann sie reflektiert werden. An einem aktuellen Beispiel, den Diskussionen um die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in der Schweiz wird in diesem Beitrag aufgezeigt, wie mangelhaft dieses Bewusstsein heute (noch) entwickelt ist.
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Rechtsgebiete: Rechtsphilosophie. Rechtstheorie. Rechtssoziologie
Daniel Hunkeler
Kommentar zum Bundesgerichtsentscheid vom 5. Februar 2002 (5P.457/2001)
Gegen einen letztinstanzlichen kantonalen Rechtsöffnungsentscheid ist die staatsrechtliche Beschwerde an das Bundesgericht wegen Verletzung des Willkürverbots (Art. 9 BV) zulässig. Zuständig zur Feststellung einer fehlerhaften Zustellung eines Zahlungsbefehls ist grundsätzlich nicht der Rechtsöffnungsrichter, sondern die kantonale Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs. Die Erteilung einer provisorischen Rechtsöffnung nach Art. 82 SchKG setzt voraus, dass sich aus der Schuldanerkennung der klare und bedingungslose Wille des Betriebenen ergibt, die in Betreibung gesetzte Schuld zu bezahlen.
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Jurius
Nichteintreten auf die Appellation der Privatkläger
Am 14. September 2001 hat der Gerichtspräsident 16 des Gerichtskreises VIII Bern-Laupen 12 Angeschuldigte türkischer Abstammung vom Vorwurf der Leugnung des Völkermordes an den Armeniern freigesprochen. Zwei Personen armenischer Abstammung, die sich im Prozess als Privatkläger stellten, appellierten gegen das Urteil. Die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern beschränkte das Verfahren auf die Eintretensfrage, weil sich zeigte, dass die Rechtslage zur Frage, ob Privatpersonen in solchen Fällen überhaupt zur Privatklage und damit zur Appellation befugt sind, einer umfassenden Überprüfung bedurfte. In ihrem Beschluss vom 16. April 2002 entschied sie, auf die Appellation der Privatkläger mangels Legitimation nicht einzutreten. Folglich war der Fall inhaltlich nicht zu beurteilen. Massgebliche Bedeutung kam dabei der Frage zu, welches Rechtsgut durch die Strafnorm gegen die Rassendiskriminierung bzw. deren Teilaspekte geschützt wird. In vorliegendem Fall war einzig zu entscheiden, ob das Verbot des Leugnens eines Völkermordes den öffentlichen Frieden als Rechtsgut der Allgemeinheit oder die Menschenwürde als Individualrechtsgut schützt. Die Kammer ist nach einlässlicher Auseinandersetzung mit den Gesetzesmaterialien, dem kontroversen Schrifttum und der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zum Schluss gelangt, eine solche Tat könne sich ihrem Begriffe nach nicht gegen Einzelpersonen richten.
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Rechtsgebiete: Straftaten gegen die öffentliche Gesundheit, den öffentlichen Verkehr, den öffentlichen Frieden
Ingeborg Schwenzer
Das Bundesamt für Justiz hat im November 2001 den Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die registrierte Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare in die Vernehmlassung geschickt. Es ist zu begrüssen, dass gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften nun auch rechtlich anerkannt werden sollen. Die Detailregelungen des Vorentwurfs geben hingegen in vielen Punkten Anlass zu Kritik, da zum einen ungerechtfertigte Unterschiede zur Ehe geschaffen werden, umgekehrt aber eherechtliche Regelungen übernommen werden, wo die Vergleichbarkeit der gleichgeschlechtlichen Gemeinschaft mit der Ehe fehlt.
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Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
Pierre Moor
Les actes administratifs et leur contrôle., Volume II. 2ième édition 2002. 864 pages, broché
La première édition de ce livre, consacré aux actes administratifs et à leur contrôle, date de 1991. Une décennie s´est écoulée. Une nouvelle Constitution a été adoptée. De nombreuses lois nouvelles ont vu le jour; d´anciennes ont subi d´importantes modifications. Le Tribunal fédéral, le Tribunal fédéral des assurances, les commissions de recours, les autorités administratives ont rendu des milliers d´arrêts et de décisions. Les auteurs ont écrit des milliers de pages. Die erste Auflage dieses Buches, das Verwaltungsakten und deren Kontrolle gewidmet ist, stammt aus dem Jahr 1991. Seither ist ein Jahrzehnt vergangen. Eine neue Verfassung ist in Kraft getreten. Mehrere neue Gesetze sind erlassen worden und alte wurden geändert. Das Schweizerische Bundesgericht, das Eidgenössische Versicherungsgericht, die Rekurskommissionen und die Verwaltungsbehörden haben Tausende von Entscheiden und Verfügungen getroffen. Die Autoren haben Tausende von Seiten geschrieben.
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Rechtsgebiete: Publikationen
Jurius
Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat im Entscheid vom 25.04.2002 (516/51) die Post angewiesen, die Tarife und Formulare für die Übernahme von Nachsendeaufträgen an das Datenschutzgesetz anzupassen. Untersagt ein Kunde der Post die Aufnahme der neuen Adresse in die Datenbank für den kommerziellen Adressaktualisierungsdienst, darf die Nachsendung maximal doppelt so viel kosten wie wenn die Adressaktualisierung erlaubt wird. Der Entscheid wird im Folgenden im Volltext wiedergegeben.
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Rechtsgebiete: Datenschutz
Jurius
1998 haben auf Wunsch der Bundesrepublik Deutschland Gespräche mit der Schweiz über die Schaffung einer staatsvertraglichen Rechtsgrundlage für die Ausübung der Flugsicherung im deutschen Hoheitsgebiet und die Regelung der durch den An- und Abflugverkehr verursachten Lärmbelastungen begonnen. Am 18. Oktober 2001 wurde ein entsprechender Staatsvertrag unterzeichnet. Der allfällige Genehmigungsbeschluss der Bundesversammlung unterliegt nicht dem fakultativen Referendum. Staatsvertrag und Botschaft des Schweizerischen Bundesrates sind im Bundesblatt vom 30. April 2002 im Volltext abrufbar.
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Rechtsgebiete: Politische Rechte
fel.
Neben psychischem Druck auch physische Gewalt?
Das Bundesgericht hat die Nichtigkeitsbeschwerde eines wegen mehrfacher sexueller Nötigung, Vergewaltigung und Schändung verurteilten Mannes gutgeheissen. Das Zürcher Obergericht muss sein 1998 gefälltes Urteil teilweise neu beurteilen.
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Rechtsgebiete: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
fel.
Die medikamentöse Behandlung einer schweren psychischen Krankheit gilt laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) als Folge der Erkrankung. Das hat zur Konsequenz, dass die Krankenkassen im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung für eine Gebiss-Sanierung aufkommen müssen, wenn Zahnschäden auf Nebenwirkungen des gegen die psychische Krankheit eingesetzten Medikaments zurückzuführen sind.
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Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
fel.
Keine doppelte Berücksichtigung
Der Umstand, dass ein Blaufahrer rückfällig geworden ist, darf laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nur im Rahmen des automobilistischen Leumunds, nicht aber zusätzlich auch bei der Bewertung des Verschuldens berücksichtigt werden. Eine doppelte Berücksichtigung verstösst gegen Bundesrecht.
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Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
fel.
Teilweise gutgeheissene Beschwerde
Die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt am 27. Mai 1998 verfügte Genehmigung des Betriebsreglements für die zivile Mitbenutzung des Militärflugplatzes Buochs ist vom Bundesgericht auf Beschwerde eines privaten Anwohners hin aufgehoben worden. Abgewiesen wurde in Lausanne dagegen eine Beschwerde des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flugplatz Buochs, der vergeblich beanstandet hatte, dass ihm das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die Beschwerdeberechtigung abgesprochen hatte.
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Rechtsgebiete: Verkehrsrecht