Jean-Philippe Dunand /
Christian van Gessel
Compte-rendu de la réunion des professeurs de droit romain et d’histoire du droit enseignant dans les Facultés suisses de droit qui s’est tenue à Neuchâtel le 25 mai 2002
Le 25 mai dernier se sont réunis à Neuchâtel près d’une vingtaine de professeurs, représentant la quasi-totalité des facultés suisses de droit, pour débattre du thème: «L’enseignement du droit romain et de l’histoire du droit dans les Universités suisses et le "Modèle de Bologne"». La première partie de la journée a été consacrée à la présentation du «Modèle de Bologne» et à sa concrétisation dans les Universités suisses (présentation par M. Walter Stoffel, professeur à l’Université de Fribourg; ci-dessous, ch. I). La seconde partie de la journée a porté sur les conséquences de la mise en en œuvre de ce modèle sur les enseignements de droit romain et d’histoire du droit (ci-dessous, ch. II). Les débats ont été introduits par deux conférences, l’une de Madame Marie Theres Fögen, professeure à l’Université de Zurich («Römisches Recht oder Einführung in das Privatrecht auf historischer Grundlage?»), et l’autre par M. Alfred Dufour, professeur à l’Université de Genève («Un Droit sans histoire?»). Enfin, quelques conclusions générales ont été tirées en fin de journée (ci-dessous, ch. III).
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Rechtsgebiete: Publikationen
Daniel Hunkeler
Kommentar zum Bundesgerichtsentscheid vom 26. März 2002 (7B.25/2002; zur amtlichen Publikation vorgesehen)
Eine den Rechtsvorschlag beseitigende Verfügung einer Krankenkasse gegen einen ausserhalb des Sitzkantons der Krankenkasse wohnhaften Schuldner stellt einen ausserkantonalen Entscheid im Sinne von Art. 79 Abs. 2 SchKG dar, weshalb dem Schuldner die Einreden nach Art. 81 Abs. 2 SchKG offen stehen. Die Einrede des Schuldners, er sei an kein Rechtsöffnungsverfahren vorgeladen worden, führte zu Recht zur Einstellung der Betreibung, bis die Gläubigerin beim Rechtsöffnungsrichter des Betreibungsortes einen diese Einrede zurückweisenden Rechtsöffnungsentscheid erwirkt hat.
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Jurius
Der Bundesrat hat beschlossen, die Entwürfe für eine Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) und der Fernmeldediensteverordnung (FDV) in die Vernehmlassung zu geben. Er will die letzte Meile rasch entbündeln, der ComCom griffigere Regulierungsinstrumente zur Verfügung stellen und das Fernmelderecht an die EU anpassen.
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Rechtsgebiete: Kommunikationsrecht
Jurius
Die vorliegende Orientierungshilfe wurde unter Beteiligung des Arbeitskreises "Personalwesen" vom Arbeitskreis "Medien" der Konferenz der dt. Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erstellt. Sie richtet sich in erster Linie an öffentliche Stellen des Bundes und der Länder. Die hier dargestellten Grundsätze können auch auf den nicht-öffentlichen Bereich übertragen werden (Stand: März 2002).
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Rechtsgebiete: Datenschutz
fel.
Ist das Fehlverhalten eines Fahrzeuglenkers als mittelschweres Verschulden zu werten, wird ihm der Ausweis auch in Zukunft selbst dann entzogen, wenn er sich seit Jahrzehnten auf der Strasse nie etwas hatte zuschulden kommen lassen. Das Bundesgericht hat es abgelehnt, seine Praxis zu ändern und künftig in solchen Fällen den ungetrübten automobilistischen Leumund mit zu berücksichtigen und allenfalls statt eines einmonatigen Ausweisentzugs bloss eine Verwarnung auszusprechen (vgl. BGE 126 II 192).
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Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
fel.
Illegale Beschäftigung ausländischer Prostituierter
Das Bundesgericht hat den Schuldspruch für den Geschäftsführer eines Massagesalons in Zürich bestätigt, der vom Einzelrichter in Strafsachen des Bezirks Zürich und vom Obergericht wegen der illegalen Beschäftigung von zwei ungarischen Prostituierten zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt worden war. Der Betroffene hatte geltend gemacht, die Frauen hätten eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt, weshalb er nicht ihr Arbeitgeber und damit auch nicht strafbar sei.
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Rechtsgebiete: Strafrecht
fel.
Es bleibt bei formaljuristischer Strenge
Auch wenn der für das Berufungsverfahren vor Bundesgericht verlangte Streitwert von 8000 Franken offensichtlich weit übertroffen wird, muss der Anwalt dies in der Berufungsschrift ausdrücklich erwähnen. Andernfalls tritt das Bundesgericht auf die Streitsache nicht ein, wie ein neues Urteil in einem Streit um Nebenfolgen einer Scheidung zeigt.
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Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht
fel.
Das Bundesgericht will sich nicht darauf festlegen, wie viele Personen in Hörweite sein müssen, damit eine rassistische Äusserung als öffentlich zu erachten und damit strafbar ist. «Die Festlegung eines bestimmten ‹Grenzwerts› in Bezug auf die Zahl der Adressaten, dessen Überschreitung Öffentlichkeit begründen würde, empfiehlt sich schon wegen der Gefahr von ‹Umgehungen› nicht», heisst es in einem neuen Urteil des Kassationshofs in Strafsachen.
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Rechtsgebiete: Straftaten gegen die öffentliche Gesundheit, den öffentlichen Verkehr, den öffentlichen Frieden
fel.
Das im Jahre 2000 im Kanton Genf erlassene Verbot jeglicher von öffentlichem Grund aus sichtbaren Plakatwerbung für Tabak und mehr als 15-prozentigen Alkohol verstösst weder gegen übergeordnetes Bundesrecht noch gegen andere Bestimmungen in der Bundesverfassung. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, mit dem eine aus Kreisen der Werbe-, Tabak- und Alkoholwirtschaft stammende staatsrechtliche Beschwerde abgewiesen wurde.
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Rechtsgebiete: Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot
fel.
Warum der Grundsatz «In dubio pro reo» nicht spielt
Die Zürcher Justiz hat im Falle des wegen der vorsätzlichen Tötung seiner Frau vom Geschworenengericht zu 14 Jahren Zuchthaus verurteilten Dübendorfer Tierarzts Gabor Bilkei weder das Anklageprinzip noch den Anspruch auf rechtliches Gehör oder den Grundsatz verletzt, wonach im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden ist («In dubio pro reo»). Das geht aus der nun veröffentlichten schriftlichen Begründung des Urteils hervor, mit dem am 17. Juni dieses Jahres eine staatsrechtliche Beschwerde des Verurteilten abgewiesen worden war, die sich gegen den Entscheid des in zweiter Instanz urteilenden Zürcher Kassationsgerichts richtete (NZZ vom 24. 6. 02). Eine eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde war in Lausanne nicht zu beurteilen, da diese von Bilkeis Verteidiger zwar angemeldet, in der Folge aber nicht begründet worden war.
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Rechtsgebiete: Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot
Jurius
EJPD arbeitet Konzept und Gesetzesentwurf aus
Der Bundesrat erachtet die elektronische Identitätskarte als wirksames Mittel, um den Übergang zur Informationsgesellschaft zu fördern. Er hat am Mittwoch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende 2003 ein Konzept und einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten.
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Rechtsgebiete: E-Government
Jurius
In Rheinland-Pfalz können Behörden, Notare, Rechtsanwälte und andere berechtigte Nutzerkreise, wie etwa Banken, Sparkassen und Versicherungen von jedem handelsüblichen PC über das Internet auf die Grundbücher zugreifen, ohne an die Öffnungszeiten der Grundbuchämter gebunden zu sein. Mit den Amtsgerichten Mainz, Bingen, Alzey und Worms wurde erstmals ein kompletter Landgerichtsbezirk vollständig umgestellt. Die landesweite Umstellung soll bis Mitte des Jahres 2004 abgeschlossen sein.
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Rechtsgebiete: E-Government
Jurius
Bundesrat schickt Gesetzesrevision in die Vernehmlassung
Der Erwerb von börsenkotierten Anteilen an einer Immobiliengesellschaft durch Personen im Ausland soll in Zukunft nicht mehr bewilligungspflichtig sein. Dies sieht eine Revision des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) vor, die der Bundesrat am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt hat.
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Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
Jurius
Bundesrat setzt neue Verordnung per 1. Sept. 2002 in Kraft
Der Bundesrat hat die Gewährung von Vorschüssen an Schweizer Touristen, die im Ausland in Not geraten, neu geregelt. Er hat eine neue, auf fünf Jahre befristete Verordnung über die finanzielle Hilfe an vorübergehend im Ausland weilende Schweizer Staatsangehörige auf den 1. September 2002 in Kraft gesetzt. Da sich die Verordnung wie bisher nur auf die Bundesverfassung stützt, hat der Bundesrat zugleich das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten.
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Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht