de fr

Kein Notstand bei Grauarbeit

Einwanderungspolitik ist nicht Sache des Strafrichters

fel.
Rechtsgebiete:

Strafrecht Schweiz Allgemeiner Teil

Zitiervorschlag: fel., Kein Notstand bei Grauarbeit, in: Jusletter 19. August 2002

Ein Arbeitgeber, der wegen der Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung bestraft wird, kann sich grundsätzlich nicht auf Notstand berufen (Art. 34 Strafgesetzbuch). Dies gilt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts auch dann, wenn akuter Personalmangel die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens bedroht.


Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Für Campus registrieren? Mehr dazu
Login Poster
Bär & Karrer SA (Lugano)
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt im [...] Bär & Karrer SA (Lugano)
BodmerFischer AG
Anwaltsassistent/in mit Zahlenflair [...] BodmerFischer AG
Chlup Legal Services
Jurist/in MLaw / Associate (60–100%, [...] Chlup Legal Services
Niederer Kraft Frey AG
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt 100% im [...] Niederer Kraft Frey AG
VISCHER AG (Zürich)
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt für [...] VISCHER AG (Zürich)
Widmer Baurecht AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt [...] Widmer Baurecht AG
G + S Treuhand AG
Jurist/in mit Interesse am [...] G + S Treuhand AG
Séance d’information: Paralegal avec [...]

Kommentare

Hier können Sie Meinung zu diesem Thema hinterlassen. Wir behalten uns vor, Kommentare zu entfernen, die gegen unsere Richtlinien verstossen.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Thema.