Kein Notstand bei Grauarbeit
Einwanderungspolitik ist nicht Sache des Strafrichters
Rechtsgebiete:
Strafrecht Schweiz Allgemeiner Teil
Zitiervorschlag: fel., Kein Notstand bei Grauarbeit, in: Jusletter 19. August 2002
Ein Arbeitgeber, der wegen der Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung bestraft wird, kann sich grundsätzlich nicht auf Notstand berufen (Art. 34 Strafgesetzbuch). Dies gilt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts auch dann, wenn akuter Personalmangel die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens bedroht.
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