Robert Kolb
Nach einem Überblick der Entwicklung des humanitären Völkerrechts im 20. Jahrhundert untersucht dieser Beitrag gewisse aktuelle Probleme des humanitären Völkerrechts (Recht der bewaffneten Konflikte). Zur Sprache kommen namentlich seine Beziehungen zum Gewaltverbot, das Problem der destrukturierten Konflikte, die Folgen der Zero-death strategy in der Kriegsführung, die Rolle der Reziprozität und die Aussichten dieses Völkerrechtszweiges im Allgemeinen.
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Rechtsgebiete: Völkerrecht
Jean-Jacques Lüthi
Besprechung von BGE 128 III 82
«Kauf bricht Miete nicht». Hinter dieser einfachen Aussage, die in Art. 261f. OR konkretisiert wird, versteckt sich sowohl für die Lehre als auch für die Praxis eine Vielfalt von komplexen Fragen, die vom Gesetzgeber in seiner spärlichen Gesetzgebung nicht geregelt wurden. Insbesondere lässt sich dieses Prinzip nicht klar unter den bisherigen entwickelten Instituten des Privatrechtes subsumieren, weshalb neue Wege gegangen werden müssen. Der vorliegende besprochene Entscheid, BGE 128 III 82 ff., ist eine weitere Meile in dieser Rechtsfindung, als das Bundesgericht zwei Problemkreise beantwortet: Es hält, einerseits die rechtliche Würdigung einer Kündigung, die mit dem Eigentumserwerb begründet wird, falls dieser nicht im Grundbuch definitiv eingetragen wird, andererseits die Folgen des Doppelaufrufes für die Erstreckungsmöglichkeit des Mietverhältnisses fest. Die Besprechung will einige Aspekte der Begründung kritisch kommentieren, sowie einige Folgen der getroffenen Entscheidungen aufzeigen, die für die betroffenen Parteien (Mieter, Vermieter, Pfandgläubiger und Erwerber) von Interessen sein dürften.
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Rechtsgebiete: Miet- und Pachtrecht
Barblina Töndury
Freispruch für ETH Assistenzprofessor Martin Stricker
Die Einzelrichterin am Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag den ETH Assistenzprofessor Martin Stricker vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen. Seine Homepage enthielt Links, die laut Anklage zu rassendiskriminierenden Texten führten. Die Anklagebehörde hatte eine Bestrafung mit 5000 Franken Busse beantragt.
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Rechtsgebiete: Strafrecht im Informatikrecht
Jurius
Entscheid des Rekursgerichts im Ausländerrecht des Kantons Aargau vom 30.08.2002, BE.2000.00002
Das Rekursgericht im Ausländerrecht des Kantons Aargau äusserte sich zu den Voraussetzungen der erwerbslosen Wohnsitznahme nach Art. 34 der Begrenzungsverordnung (BVO). Es erachtet - in Übereinstimmung mit dem Beschwerdedienst des EJPD - eine enge Beziehung zur Schweiz im Sinne von Art. 34 lit. b BVO dann als gegeben, wenn Kinder des Rentners mit gefestigtem Aufenthaltsrecht in der Schweiz leben. Zur Überprüfung, ob der Rentner über die notwendigen finanziellen Mittel im Sinne von Art. 34 lit. e BVO verfügt, ist der finanzielle Bedarf des Rentners nach den SKOS-Richtlinien zu ermitteln. Hat der Rentner nicht genügend eigene finanzielle Mittel, können auch Dritte (z.B. Kinder) Unterstützung leisten. Dabei ist zu prüfen, ob die Leistungsfähigkeit dieser Dritten ausreichend ist. Genügen die Mittel der unterstützenden Dritten - wie im vorliegendne Fall - nicht, ist das Gesuch abzulehnen.
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Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
Jurius
Entscheid des Rekursgerichts im Ausländerrecht des Kantons Aargau vom 30.08.2002, BE.2001.00015
Verfügt der übersiedelnde Rentner selbst oder mit Unterstützung von Dritten über genügende finanzielle Mittel, um seinen Bedarf zu decken, ist zusätzlich zu prüfen, ob die Sicherheit der Leistungsfähigkeit (des Rentners oder der unterstützenden Dritten) positiv bewertet werden kann. Bestehen bezüglich Sicherheit Zweifel, spricht nichts dagegen, eine Bankgarantie zu verlangen.
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Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
fel.
Bei der Behebung der vom Zürcher Verwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Besoldung der Handarbeits- und Haushaltungslehrerinnen festgestellten Lohndiskriminierung hat der Kanton zu Unrecht die bei der allgemeinen Besoldungsrevision von 1991 erlassene Überführungsregelung herangezogen.
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Rechtsgebiete: Gleichheit von Frau und Mann
fel.
Pfändung der Arbeitslosenentschädigung
Einem erwerbslosen Schuldner muss im Rahmen der Pfändung der Arbeitslosenentschädigung kein Auto für die Stellensuche zugestanden werden, wenn sein Wohnort einigermassen mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen ist. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichts im Falle eines Mannes, dem das Betreibungsamt bei der Bemessung des Existenzminimums monatlich 250 Franken für Bus und Bahn sowie zusätzlich 200 Franken als Aufwand für die Arbeitssuche zuerkannt hatte. Der Schuldner selbst bestand erfolglos auf der Anrechnung einer Pauschale von 1600 Franken für Autobetriebskosten.
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fel.
Gemäss der im Jahre 1999 erlassenen Organisationsverordnung für das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) gibt es im Bereich des Ausländerrechts eine parallele Beschwerdeberechtigung des Bundesamts für Ausländerfragen und des Departements selber. Wie aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervorgeht, hat dabei die Verwaltung selbst für die nötige Koordination und Abstimmung besorgt zu sein.
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Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
Marcel Gyr
Bedingte Strafe nicht akzeptiert
Das Obergericht hätte stärker dafür besorgt sein müssen, dass die Alkohol-Totalabstinenz eines Automobilisten eingehalten wird. Dies geht aus dem schriftlichen Urteil des Bundesgerichts hervor, das eine Nichtigkeitsbeschwerde der Zürcher Staatsanwaltschaft in einem umstrittenen Fall von Fahrens in angetrunkenem Zustand (FiaZ) gutgeheissen hatte.
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Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
fel.
Arbeitsausfall oder saisonale Schwankung
Bei der Beantwortung der Frage, ob ein wirtschaftlich bedingter Arbeitsausfall vorliegt, der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung gibt, dürfen rein witterungsbedingte Ausfälle in den Vorjahren nicht berücksichtigt werden. Dies geht aus einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) hervor, das in diesem Punkt der vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) vertretenen Auffassung widerspricht.
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Rechtsgebiete: Arbeitslosenversicherung
fel.
Anspruch auf zweite Instanz
Das Recht einer erstinstanzlich verurteilten Person, den Schuldspruch bei einem oberen Gericht anzufechten, bedeutet laut einem Urteil des Bundesgerichts nicht, dass dieser Weiterzug kostenlos sein muss.
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Rechtsgebiete: Übriges Verfassungsrecht
Jurius
Bundesrat setzt klare Leitplanken
Die Voraussetzungen für Untersuchungen des menschlichen Erbgutes sollen klar und umfassend geregelt werden. Die Regelung bezweckt, die Menschenwürde zu schützen, Missbräuche zu verhindern und die Qualität der Untersuchungen zu sichern. Der Bundesrat hat am 11. September 2002 die Botschaft zum Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen verabschiedet.
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Rechtsgebiete: Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht
Jurius
Sonderregelung für Delikte an Kindern
Der Bundesrat hat am 12. September 2002 eine neue, vereinfachte Verjährungsregelung für alle Straftaten auf den 1. Oktober 2002 in Kraft gesetzt. Für Sexual- und Gewaltdelikte an Kindern gilt eine Sonderregelung, welche die spezifischen Probleme der jungen Opfer berücksichtigt.
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Rechtsgebiete: Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung
Jurius
Der Bundesrat hat am Mittwoch, den 12. 09. 2002 die Fristenregelung auf den 1. Oktober 2002 in Kraft gesetzt. Ab diesen Zeitpunkt gelten die neuen Bestimmungen des Strafgesetzbuches betreffend den Schwangerschaftsabbruch.
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Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
Jurius
Das EVD hat am 12. Sept. 2002 den Anhang 2 der VO über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung „Al-Qaïda“ oder den Taliban um 25 Namen von Personen und Organisationen ergänzt, welche mit Usama bin Laden, dessen Organisation „Al-Qaïda“ oder den Taliban in Verbindung gebracht werden. Unter diesen Hinzufügungen befindet sich auch eine Firma mit Sitz in der Schweiz. Gleichzeitig wurden 7 Namen vom Anhang 2 gestrichen.
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Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
Jurius
Mit der «Verwaltungspraxis der Bundesbehörden» (VPB) gibt die Bundeskanzlei eine Zeitschrift heraus, die der Publikation von rechtskräftigen Entscheidungen und Verlautbarungen von grundsätzlicher Bedeutung und allgemeinem Interesse dient, welche vom Bundesrat, den Eidg. Departementen oder Ämtern der Bundesverwaltung sowie von den eidg. Rekurskommissionen ausgehen. Die Zeitschrift enthält auch Entscheide des Bundesgerichts, die dieses in seiner amtlichen Sammlung nicht publiziert hat. Schliesslich findet sich darin auch ein Teil der Rechtsprechung internationaler Behörden, welche die Schweiz betrifft. Im Folgenden wird eine Übersicht (mit Verweis auf den jeweiligen Volltext) zum kürzlich erschienen Heft 66 / III Nr. 50 - 78 abgedruckt.
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Rechtsgebiete: Publikationen