Kompetenzdelegationen in Arbeitslosenversicherung
Formeller und publizierter Erlass
Die Befugnis zur Überprüfung der Vermittlungsfähigkeit Arbeitsloser oder zum Entzug des Leistungsanspruchs darf grundsätzlich an ein Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) delegiert werden, doch muss dies laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts in einem formellen und gehörig publizierten Erlass geschehen.
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