Teure falsche Berechnung
Kanton Aargau haftet für Rechenfehler der Pensionskasse
Der Kanton Aargau muss einer vor Erreichen des Rentenalters aus dem Dienst geschiedenen Lehrerin gut 96´000 Franken vergüten, weil die Aargauische Personalvorsorgekasse für Lehrpersonen die Freizügigkeitsleistung falsch berechnet hat. Dies verlangt das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG), gestützt auf den in Artikel 9 der Bundesverfassung verankerten Grundsatz von Treu und Glauben.
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