Liebe Leserinnen und Leser
Das Urheberrecht hat grundsätzlich die Schaffung eines Investitionsanreizes für Urheber durch Gewährung eines Auschliesslichkeitsrechts zum Ziel. Gleichzeitig setzt das Urheberrecht diesem Ausschliesslichkeitsrecht Schranken und sorgt so für einen «Ausgleich zwischen den Interessen des Rechtsinhabers und der Allgemeinheit». Das Vorgehen der Musikindustrie gegen Napster, Kazaa und Morpheus, um nur einige bekannte Beispiele zu nennen, hat den Gesetzgebungsprozess verschiedener Länder und der EU dahingehend beeinflusst, den urheberrechtlichen Schutzumfang auszuweiten. Zusätzlich wurden technische Massnahmen zum Schutz digitaler Daten (Stichwort DRM) entwickelt. Lic.iur. Matthias U. Studer plädiert in seinem Aufsatz für ein sorgfältiges Abwägen der gegenseitigen Interessen von Urhebern und Allgemeinheit und «möchte die Diskussion aller Interessengruppen anregen» («Urheberrechtliche Schranken im Spannungsfeld neuer Rechtsentwicklungen» - «Die notwendige Diskussion über den Umfang des Urheberrechtsschutzes»).
Prof. Dr. Franz Kellerhals, Fürsprecher, und Dr. Bernhard Berger, Fürsprecher, LL.M., bieten in «Swiss Rules of International Arbitration» einen Überblick zur neuen vereinheitlichten Internationalen Schiedsordnung der Schweizer Handelskammern. Die Schiedsordnung tritt im Bereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit an Stelle der bisherigen Schiedsreglemente der ZHK, der CCIG, der HKBB, der BHK, der CVCI sowie der Ccia-Ti.
In «Straflosigkeit im Schweizerischen Recht?» widmet sich Dr.iur. RA Philip Grant der Veröffentlichung «Der Kampf gegen die Straflosigkeit» der Schweizerischen Gesellschaft gegen Straflosigkeit (TRIAL).
Dr.iur. Roland Pfäffli präsentiert einen Beitrag zum 100-jährigen Jubiläum der Schweizerischen Juristen-Zeitung.
Urs Marti berichtet über den 11. Berner Bankrechtstag vom 6. Februar 2004 («Vermögensverwaltung und Nachlassplanung»).
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
Koordination Jusletter
PS: Jusletter ist seit kurzem zusätzlich zur bekannten Ausgabe (E-Mail) auch als RSS-Feed zugänglich
. Weitere Informationen dazu finden Sie in: Martin Affolter, Knigge für Computer - Umgangsformen für Maschinen , in: Jusletter 1. März 2004, http://www.weblaw.ch/jusletter/artikel.asp?articleNr=3006.
Abstract
Das Urheberrecht garantiert den Ausgleich zwischen den Interessen des Rechtsinhabers und der Allgemeinheit traditionell durch verschiedene Einschränkungen des Ausschliesslichkeitsrechts. Weltweit werden diese Schranken jedoch durch den stetigen Ausbau des urheberrechtlichen Schutzumfangs sowie technische Schutzmassnahmen in Frage gestellt. Die notwendige Diskussion dieser Entwicklungen kommt in Europa – anders als beispielsweise in den USA – nur zögerlich in Gang. Dieser Beitrag soll die Auseinandersetzung anregen und Lösungsansätze bieten.
Abstract
Mit den Swiss Rules of International Arbitration ist am 1. Januar 2004 eine vereinheitlichte Schiedsordnung der schweizerischen Handelskammern für internationale Schiedsfälle in Kraft getreten. Sie beruht in weiten Teilen auf den UNCITRAL Arbitration Rules und löst im Bereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit die bisherigen Schiedsreglemente der Zürcher Handelskammer, der Chambre de Commerce et de l'Industrie de Genève, der Handelskammer beider Basel, der Berner Handelskammer, der Chambre Vaudoise du Commerce et de l'Industrie sowie der Camera commercio industria artigianato cantone Ticino ab. Der vorliegende Beitrag verschafft der Leserschaft einen Überblick über den Anwendungsbereich, den Verfahrensablauf und die Kosten eines Swiss Rules-Verfahrens sowie über die gemeinsame institutionelle Organisation der Handelskammern.
Abstract
Der Internationale Strafgerichtshof existiert. Gewiss. Es wird jedoch allgemein verkannt, dass diese lang erwartete Institution den Staaten die Kompetenz auf dem Gebiet der internationalen Verbrechen nicht entzieht, sondern im Gegenteil eine Stärkung der nationalen Systeme zur Verfolgung der schwersten Delikte mit sich bringt. Die Präambel des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs wiederholt insbesondere, «dass es die Pflicht jeden Staates ist, seine Strafgerichtsbarkeit über die für internationale Verbrechen Verantwortlichen auszuüben» und dass das Gericht «die innerstaatliche Strafgerichtsbarkeit ergänzt». Für die internationale Gemeinschaft stellt dieses Komplementaritätsprinzip eine der grössten Hoffnungen zur seriösen Bekämpfung des Problems der Straflosigkeit dar.
Abstract
Am 10. März 2004 feierte die Schweizerische Juristen-Zeitung (SJZ) ihr 100-Jahr-Jubiläum. Aus diesem Anlass fand in der Aula der Universität Zürich ein Festakt im Rahmen eines Symposiums statt. Über 400 Juristen verfolgten die Veranstaltung (darunter zwölf Bundesrichterinnen und Bundesrichter), die sich mit der Vereinheitlichung des Zivilprozess- und Strafprozessrechts in der Schweiz befasste.
Abstract
Die Referenten des diesjährigen Berner Bankrechtstages vermittelten einen sehr guten Überblick über die zahlreichen aktuellen juristischen Probleme, die sich im Bereich der Vermögensverwaltung und Nachlassplanung stellen.
Abstract
Ein Urteil des Bundesgerichts setzt sich mit der komplexen Verantwortlichkeit des angestellten Organs einer Gesellschaft im Konzernverbund auseinander.
Abstract
Wird eine für den Transport versicherte Luxusuhr gestohlen, muss die Versicherung laut einem neuen Urteil nicht bloss für die Herstellungskosten aufkommen, sondern für den am Bestimmungsort massgeblichen Verkehrswert.
Abstract
Die in Givisiez (Freiburg) domizilierte Krankenkasse Accorda, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten war, muss ihren Betrieb endgültig einstellen. Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat ihre Verwaltungsgerichtsbeschwerde einstimmig abgewiesen und einen Entscheid des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) bestätigt, das im Sommer 2003 die Schliessung der Versicherung auf Ende Jahr verfügt hatte.
Abstract
Die Geschäftslast des Bundesgerichts pendelt sich weiter auf relativ tiefem Niveau ein, und das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) registrierte zum dritten Mal hintereinander deutlich weniger neue Fälle als im jeweiligen Vorjahr. Das ergibt sich aus dem Geschäftsbericht der beiden eidgenössischen Gerichte für das Jahr 2003. Für das Bundesgericht zeichnet sich zwischen den Zahlen des Berichts sogar die Bildung gewisser personeller Reserven ab.
Abstract
Bei Annahme des Steuerpakets durch das Volk soll die zwischen dem 31. Dezember 1995 und dem 31. Dezember 2004 aufgelaufene Teuerung von 6,5 Prozent ab der Steuerperiode 2007 vollständig ausgeglichen werden. Der Einkommenssteuertarif und die massgeblichen Abzüge würden entsprechend angepasst. Damit weicht der Bundesrat im Sinne einer Sonderregelung vom bisher gehandhabten Ausgleichsmechanismus (Teuerungsausgleich erst ab 7 Prozent) ab. Er hat am 08. März 2004 eine entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet, die noch in der laufenden Session zu behandeln ist. Die Mindereinnahmen werden ab 2009 auf rund 850 Millionen Franken geschätzt.
Abstract
Der Bundesrat hat am 12. März 2004 das revidierte Kartellgesetz auf den 1. April 2004 in Kraft gesetzt und die Sanktionsverordnung dazu verabschiedet. Die Neuerungen stellen ein wichtiges Instrument zur Stärkung einer wachstumsorientierten Wirtschaft dar.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. März 2004 das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt (BGBM) durchzuführen. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis Mitte Juni 2004.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. März 2004 die Änderung der Verordnung zum Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974 verabschiedet. Sie wird auf den 1. April 2004 in Kraft treten.
Abstract
In Zukunft werden Delikte, die in häuslichen Gemeinschaften begangen werden, nicht mehr auf Antrag, sondern von Amtes wegen verfolgt. Der Bundesrat hat beschlossen, die entsprechenden Änderungen im Strafgesetzbuch auf den 1. April 2004 in Kraft zu setzen.
Abstract
Der Gesetzesentwurf zur Harmonisierung der Einwohner- und anderer Personenregister ist von den Kantonen, Parteien, Interessenverbänden und Organisationen sehr positiv aufgenommen worden. Der Bundesrat hat am 12. März 2004 von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mit der Ausarbeitung der Botschaft beauftragt, die den eidgenössischen Räten im Herbst 2004 überwiesen werden soll.
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 15. Feb. 2003 bis und mit 12. März 2004 auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid wiedergegeben.
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