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Daniel Hunkeler
Abstract

Wenn die Bestätigung eines Nachlassvertrages von der letzten kantonalen Instanz verweigert worden ist, ist ein Gläubiger zur Führung einer staatsrechtlichen Beschwerde gemäss Art. 88 OG nur legitimiert, wenn er selbst die Eröffnung des Nachlassverfahrens verlangt oder im kantonalen Verfahren wenigstens ausdrücklich um Bestätigung des Nachlassvertrages ersucht hat (Bundesgerichtsentscheid vom 29. Oktober 2003; BGE 129 III 758 ff.)

Roland Pfäffli
Abstract

Das Grundbuch ist ein Verzeichnis der Grundstücke und der daran bestehenden Rechte und bildet die Grundlage für den Verkehr mit Grundstücken. Von allen Grundbuchsystemen der Welt bietet dasjenige der Schweiz (zusammen mit denjenigen von Deutschland und Österreich) einem Grundeigentümer die grösste Sicherheit. Im vorliegenden Aufsatz werden die Grundbuchorganisation, die Rechtskraft des Grundbuchs, die Bestandteile des Grundbuchs und die Öffentlichkeit des Grundbuchs näher vorgestellt.

Myriam Gehri
Abstract

Die Fallstudie behandelt die internationalen Zuständigkeiten für Scheidungs- und Eheschutzverfahren in der Schweiz sowie in der EU. Geprüft wird ferner die Gültigkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung im Ehevertrag. Sodann wird auf das internationale Zustellwesen, das Novenrecht im Rechtsmittelverfahren sowie die Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Scheidungsurteile eingegangen.

Katja Düggelin
Abstract

Die im September 2003 erschienene, vollständig überarbeitete und erweiterte 2. Auflage des Buches «Schweizerisches Schulrecht» von Herbert Plotke (1. Auflage: 1979) bietet Juristen, Lehrern und weiteren interessierten Kreisen einen vertieften Einblick in das Schweizerische Schulsystem. Das umfangreiche Werk (738 Seiten) behandelt – als einziges seiner Art – sämtliche Bereiche des Schulwesens (Aufbau, beteiligte Personen, Entwicklungstendenzen, kantonale Unterschiede, Rechtsprechung etc.). Der Autor ist Verfasser zahlreicher Publikationen im Bereich des Schulrechts und seit vielen Jahren im Erziehungswesen tätig.

fel.
Abstract

Das Bundesgericht hat die Klage eines Bankkunden gutgeheissen und die Migros-Bank dazu verpflichtet, ihm 15’700 Fr. samt Zins zurückzuzahlen, die mit seiner M-Kontokarte abgehoben worden waren. Dabei hatte der unbekannte Geldbezüger über den PIN-Code verfügt und sich zudem auf Verlangen mit einem Führerschein ausgewiesen. Zivilgericht und Appellationsgericht Basel-Stadt hatten die Klage abgewiesen, da die Bank die erforderlichen Identitätskontrollen vorgenommen habe.

fel.
Abstract

Lebt ein Paar unverheiratet zusammen und teilt es sich die Erziehung und Betreuung der gemeinsamen Kinder hälftig auf, kann heute unter Umständen auch der Vater eine Erziehungsgutschrift für die AHV beanspruchen. Das gilt indes laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) nur, wenn die Vormundschaftsbehörde den Eltern formell die gemeinsame elterliche Sorge übertragen hat.

fel.
Abstract

Das im Rahmen der bilateralen Verträge mit der Europäischen Union abgeschlossene Abkommen über Personenfreizügigkeit verschafft den Ehepartnern der Arbeitnehmer laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts beim Familiennachzug eine ähnliche Rechtsstellung, wie sie ausländische Ehegatten von Schweizer Bürgern geniessen. Sie haben grundsätzlich auch dann Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung, wenn sie nicht mehr mit ihrem Ehepartner unter einem Dach leben.

fel.
Abstract

Arbeitslose erhalten ein Taggeld von 80 statt bloss 70 Prozent des versicherten Verdienstes, wenn sie gegenüber Kindern Unterhaltspflichten haben. Dabei kann es sich laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) ausnahmsweise auch um Kinder im Alter von mehr als 25 Jahren handeln.

fel.
Abstract

Im Interkonnektions-Streit zwischen der Swisscom und den beiden privaten Fernmeldeanbietern Sunrise sowie MCI WorldCom AG scheint das Bundesgericht weiterhin einen verfahrensrechtlichen Ausweg zu suchen.

Jurius
Abstract

Die Rekurskommissionen (REKO) des Eidgenössischen Finanzdepartements verfügen unter der Adresse www.reko-efd.admin.ch neu über ein eigenes Internetangebot. Damit soll einem breiteren Publikum der rasche Zugriff auf die Entscheide der REKO ermöglicht werden. Das Angebot wird in den drei Amtssprachen deutsch, französisch und italienisch geführt.

Jurius
Abstract

Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug hat das «Register der Datensammlungen» der Zuger Verwaltungen vorgestellt. Das Register enthält Informationen über alle Datensammlungen, die die kantonale und die gemeindlichen Verwaltungen führen. Zurzeit umfasst es mehr als 1’200 Datensammlungen. Das Register steht der Öffentlichkeit ab sofort im Internet zur Verfügung.

Jurius
Abstract

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 15. März 2004 die Untersuchung über den Fleischmarkt eingestellt. Die Anhaltspunkte für eine kollektiv marktbeherrschende Stellung der Fleischverarbeitungsbetriebe Micarna (Migros) und Bell (Coop) bei der Beschaffung von Schlachtschweinen konnten nicht erhärtet werden.

Jurius
Abstract

Mit der «Verwaltungspraxis der Bundesbehörden» (VPB) gibt die Bundeskanzlei eine Zeitschrift heraus, die der Publikation von rechtskräftigen Entscheidungen und Verlautbarungen von grundsätzlicher Bedeutung und allgemeinem Interesse dient, welche vom Bundesrat, den Eidg. Departementen oder Ämtern der Bundesverwaltung sowie von den eidg. Rekurskommissionen ausgehen. Die Zeitschrift enthält auch Entscheide des Bundesgerichts, die dieses in seiner amtlichen Sammlung nicht publiziert hat. Schliesslich findet sich darin auch ein Teil der Rechtsprechung internationaler Behörden, welche die Schweiz betrifft. Im Folgenden wird eine Übersicht (mit Verweis auf den jeweiligen Volltext) zum kürzlich erschienen Heft 67 / III Nr. 100 – 143 abgedruckt.

Liebe Leserinnen und Leser

Unter welchen Umständen ein Gläubiger gegen die Verweigerung der Bestätigung eines Nachlassvertrags durch die letzte kantonale Instanz zur Erhebung einer staatsrechtlichen Beschwerde legitimiert ist, beantwortet Dr.iur. RA Daniel Hunkeler, LL.M., in seiner Besprechung von BGE 129 III 758.

Grundlegendes zum Thema Grundbuch finden Sie heute im Beitrag von Dr.iur. Roland Pfäffli, Notar und Grundbuchverwalter von Thun.

Dr.iur. Myriam Gehri präsentiert eine Fallstudie aus dem internationalen Zivilprozessrecht inkl. Lösungsvorschlag («Scheidung auf Schwedisch»).

Lic.iur. Katja Düggelin rezensiert in Ihrem Beitrag eine Publikation von Herbert Plotke («Rezension: Herbert Plotke, Schweizerisches Schulrecht»).

Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Koordination Juslette