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Liebe Leserinnen und Leser

Mit der gestrigen Abschlussfeier sind die Olympischen Sommerspiele 2004 in Athen mit einem rauschenden Fest zu Ende gegangen. Am 17. September starten bereits die Paralympics 2004. Die nächste Ausgabe von Jusletter (6. September 2004) wird sich schwerpunktmässig dem Thema Sport und Recht widmen. Es erwarten Sie Beiträge von Sportrechtsspezialisten u.a. zu den Themen Doping, Corporate Governance, Marketing(un)methoden oder Bilanzierbarkeit von Teamspielern.

In der heutigen Ausgabe präsentiert Mag. Dr. iur. et Mag. phil. Günther Kreuzbauer eine neue Methode zur Visualisierung juristischer Argumentation. Die Methode wurde für das universitäre Argumentationstraining an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg entwickelt.

RA Jascha D. Preuss, LL.M., verrät Tipps und Tricks zum Vorgehen bei einem Markeneintrag in den USA.

Jurius orientiert über drei Urteile Deutscher Gerichte:

  • ein toppaktuelles Urteil (44 O 166/03) des LG Essen vom 26. Mai 2004 zur Wettbewerbswidrigkeit von Suchmaschinenspamming mittels Meta-Tags,
  • ein Urteil (6 U 161/02) des Brandenburgischen OLG vom 16. Dezember 2003 zur Haftung von eBay für eingestellte jugendgefährdende Inhalte sowie
  • ein etwas älteres aber vielzitiertes Urteil (29 U 3282/00) des OLG München vom 8. März 2001, diesmal zur Haftung von AOL für in deren Forum angebotene raubkopierte Dateien.

Eine erfolgreiche Woche wünscht

Nils Güggi

Koordination Jusletter

Günther Kreuzbauer
Abstract

In diesem Beitrag wird eine neue Methode zur Visualisierung juristischer Argumentation vorgestellt, die für die Zwecke des universitären Argumentationstrainings an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg entwickelt wurde. Nach einer kurzen Würdigung der vorhandenen Visualisierungsmethoden – das klassische Epicheirem, das Toulmin-Schema und die Standardmethode der Argumentationsvisualisierung – wird die neue Methode vorgestellt. Sie besteht im Wesentlichen aus einer Kombination der vorhandenen Ansätze, besitzt aber einige Merkmale, die sie für die angestrebten Zwecke geeigneter erscheinen lässt.

Jascha D. Preuss
Abstract

Der nachstehende Artikel erläutert Grundzüge des Rechts der Markeneintragung in den USA und des Verfahrens vor dem U.S. Patent and Trademark Office und nach dem Madrider Markenschutzprotokoll.

fel.
Abstract

Will die Bundesanwaltschaft auf ein Rechtshilfeersuchen aus dem Ausland hin Bankunterlagen herausgeben, die bereits für ein Strafverfahren in der Schweiz behändigt worden sind, muss sie die betroffene Bank vor der Übergabe der Dokumente an die ausländischen Justizbehörden informieren. Das gilt laut einem Urteil des Bundesgerichts, das vom Bundesamt für Justiz angerufen wurde, auch wenn es sich um ein Bankkonto handelt, das seit Jahren aufgelöst ist.

fel.
Abstract

Der unter anderem wegen mehrfachen versuchten Mordes, mehrfacher schwerer Körperverletzung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und mehrfacher Schändung zu siebzehn Jahren Zuchthaus verurteilte Kinderschänder René Osterwalder muss nicht neu begutachtet werden. Auf eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde, mit der Osterwalder dies durchsetzen wollte, ist das Bundesgericht nicht eingetreten.

fel.
Abstract

Das Führungstrio der Quadrant AG in Lenzburg muss den Aktionären des in der Kunststoffproduktion tätigen Unternehmens zumindest einstweilen kein öffentliches Übernahmeangebot machen (vgl. NZZ vom 14. 6. 03 und vom 3. 9. 03).

fel.
Abstract

Die Politische Gemeinde Elsau braucht nicht noch einmal über den Kauf einer Landwirtschaftsparzelle abzustimmen, der an der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2001 mit 149 gegen 109 Stimmen beschlossen worden war. Wie zuvor schon der Bezirksrat Winterthur und der Regierungsrat des Kantons Zürich hat nun auch das Bundesgericht die gegen die Abstimmung erhobenen Einwände abgewiesen und den Volksentscheid bestätigt.

Jurius
Abstract

Künftig muss ein Konkurs innert zwei Tagen seit Eröffnung im Grundbuch vermerkt werden. Ausserdem werden Arbeitnehmerforderungen im Konkursfall besser gestellt. Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) wird in diesen zwei Punkten geändert. Der Bundesrat setzt das revidierte Gesetz auf den 1. Januar 2005 in Kraft .

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 25. August 2004 von der Auswertung der informellen Konsultation zu den verschiedenen Ergänzungs- und Änderungsanträgen im Bereich der Zwangsmassnahmen und der Beschleunigung von Asylverfahren sowie den Massnahmen im sozialpolitischen und finanzrelevanten Bereich Kenntnis genommen und hat beschlossen, diese der Staatspolitischen Kommission des Ständerates zu unterbreiten.

Jurius
Abstract

Bund und Kanton St. Gallen haben sich in einer Vereinbarung über die Örtlichkeiten, den Zeitplan und die Voraussetzungen für die Errichtung des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen geeinigt. Am 25. August 2004 hat der Bundesrat zudem die Botschaft und den Entwurf zum Bundesgesetz über den Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts verabschiedet.

Jurius
Abstract

In der vorliegenden Praxismitteilung vom 27. August 2004 äussert sich die Hauptabteilung Mehrwertsteuer der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV zur mehrwertsteuerlichen Behandlung von gastgewerblichen Leistungen und Beherbergungsleistungen in Beförderungsmitteln.

Jurius
Abstract

Gemäss dem vorliegenden Urteil (44 O 166/03) des Landgerichts Essen vom 26.05.2004 ist die lexikonartige Auflistung vieler hundert HTML-Metatags ohne inhaltlichen Zusammenhang zur Internetseite wettbewerbswidrig. Diese so geartete Nutzung von Begriffen im Quellcode einer Website führe zu einem unlauteren Wettbewerbsvorsprung. Die derartige Gestaltung einer Website nutze die technischen Schwächen von Suchmaschinen aus, um sich bei der Anzeige von Suchergebnissen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Jurius
Abstract

Gemäss einem Urteil (6 U 161/02) des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 16.12.2003 haftet ein Internet-Auktionshaus nach dem Teledienstegesetz (§ 5 Abs. 1) nicht für gesetzeswidrigen Inhalt, sofern es sich um fremde Informationen handelt, die sich das Auktionshaus nicht «zu eigen» macht. Das Urteil wird im Folgenden im Volltext wiedergegeben.

Jurius
Abstract

Der nachfolgende Beitrag gibt ein im deutschen Schrifttum vielzitiertes Urteil (29 U 3282/00) des Oberlandesgerichts München vom 8. März 2001 wieder. Es handelt sich um einen Entscheid, in dem der Internetprovider AOL wegen des Angebots raubkopierter MIDI-Files, die durch User in seinem Forum angeboten wurden, zu Schadensersatz verurteilt wurde.