Jusletter

Kein Rechtsweg offen – Honorar des amtlichen Verteidigers im Bundesstrafprozess

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Bundesstrafprozess
  • Zitiervorschlag: fel., Kein Rechtsweg offen – Honorar des amtlichen Verteidigers im Bundesstrafprozess, in: Jusletter 25. Juli 2005
Das Bundesrecht öffnet keinen generellen Beschwerdeweg für amtliche Verteidiger, die mit der Höhe des ihnen vom Gericht zugesprochenen Honorars nicht einverstanden sind.

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