Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

La légitimité de l´arbitrage international d´investissement ist Thema und Titel des Beitrags von Prof. Dr. Samantha Besson. Sie stellt Legitimitätsprobleme in der internationalen Investitionsschiedsgerichtbarkeit fest und schlägt diverse Mittel zur Abhilfe vor. Diese haben v.a. zum Ziel, zu einer ausgewogeneren Interessen-Gewichtung zwischen Investoren und Gastländern sowie zu einem nationalen und internationalen Plan zur Verstärkung der juristischen und politischen Systeme in Entwicklungsländern beizutragen.

Dr. iur. RA Manuel Arroyo widmet sich - anhand von Urteil 4C.85/2005 vom 2. Juni 2005 - den Voraussetzungen, unter denen die Rechtsprechung fiduziarische Zessionen als Umgehungsgeschäfte und damit als nichtig betrachtet. Zudem befasst er sich mit den Besonderheiten bei Kettenzessionen hinsichtlich der dem Schuldner zustehenden Einreden.

Die Zustellung eines Rechtsöffnungsentscheids darf nicht fingiert werden. So will es das Bundesgericht. Dies gilt selbst dann, wenn eine Krankenkasse den Rechtsvorschlag als Rechtsöffnungsinstanz selber beseitigt hat. Dr. iur. RA Daniel Hunkeler, LL.M., kommentiert BGE 130 III 396 und das Urteil 7B.240/2004 vom 14. Januar 2005.

Der Fall der herzkranken Rosemarie Voser, die nach der Implantation eines Herzens mit falscher Blutgruppe starb, warf und wirft noch immer relativ hohe Wellen. U.a. erschien in der NZZ am Sonntag (12. Juni 2005) ein Beitrag, der auf anonyme Quellen verwies, die dem Chirurgen Turina vorsätzliches Handeln vorwarfen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich verlangte daraufhin vom Journalisten die Nennung der anonymen Quellen zwecks Befragung (mittels Gesuch um Feststellung gemäss Art. 27bis Abs. 2 StGB zuhanden der Anklagekammer des Obergerichts des Kantons Zürich). Der Journalist verweigerte die Bekanntgabe. Dr. iur. RA Peter Studer beschäftigt sich mit dem daraus resultierenden Beschluss TZ050001/U vom 15. Juli 2005 des Obergerichts.

Das deutsche Europäische Haftbefehlsgesetz ist scheinbar keine Glanzleistung des deutschen Parlaments. Mit Urteil vom 18. Juli 2005 hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz nicht nur in Teilen, sondern gleich als Ganzes für nichtig erklärt. Das Gesetz verstosse gegen das Auslieferungsverbot und die Rechtsweggarantie, die beide im Grundgesetz festgehalten sind. Jurius gibt die Pressemitteilung auf deutsch und englisch wieder.

Ein Hinweis in eigener Sache: Da der nächste Montag der Nationalfeiertag ist, erscheint die nächste Ausgabe von Jusletter erst in zwei Wochen, d.h. am 8. August 2005.

Das Weblaw-Team wünscht Ihnen spannende Lektüre und zwei erfolgreiche Wochen.

Nils Güggi

Leiter Jusletter

PS: Aus technischen Gründen steht die PDF-Druckversion diese Woche nicht zur Verfügung. Wir bitten Sie, in der Zwischenzeit die HTML-Druckversionen zu benützen.