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Liebe Leserinnen und Leser

La légitimité de l´arbitrage international d´investissement ist Thema und Titel des Beitrags von Prof. Dr. Samantha Besson. Sie stellt Legitimitätsprobleme in der internationalen Investitionsschiedsgerichtbarkeit fest und schlägt diverse Mittel zur Abhilfe vor. Diese haben v.a. zum Ziel, zu einer ausgewogeneren Interessen-Gewichtung zwischen Investoren und Gastländern sowie zu einem nationalen und internationalen Plan zur Verstärkung der juristischen und politischen Systeme in Entwicklungsländern beizutragen.

Dr. iur. RA Manuel Arroyo widmet sich - anhand von Urteil 4C.85/2005 vom 2. Juni 2005 - den Voraussetzungen, unter denen die Rechtsprechung fiduziarische Zessionen als Umgehungsgeschäfte und damit als nichtig betrachtet. Zudem befasst er sich mit den Besonderheiten bei Kettenzessionen hinsichtlich der dem Schuldner zustehenden Einreden.

Die Zustellung eines Rechtsöffnungsentscheids darf nicht fingiert werden. So will es das Bundesgericht. Dies gilt selbst dann, wenn eine Krankenkasse den Rechtsvorschlag als Rechtsöffnungsinstanz selber beseitigt hat. Dr. iur. RA Daniel Hunkeler, LL.M., kommentiert BGE 130 III 396 und das Urteil 7B.240/2004 vom 14. Januar 2005.

Der Fall der herzkranken Rosemarie Voser, die nach der Implantation eines Herzens mit falscher Blutgruppe starb, warf und wirft noch immer relativ hohe Wellen. U.a. erschien in der NZZ am Sonntag (12. Juni 2005) ein Beitrag, der auf anonyme Quellen verwies, die dem Chirurgen Turina vorsätzliches Handeln vorwarfen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich verlangte daraufhin vom Journalisten die Nennung der anonymen Quellen zwecks Befragung (mittels Gesuch um Feststellung gemäss Art. 27bis Abs. 2 StGB zuhanden der Anklagekammer des Obergerichts des Kantons Zürich). Der Journalist verweigerte die Bekanntgabe. Dr. iur. RA Peter Studer beschäftigt sich mit dem daraus resultierenden Beschluss TZ050001/U vom 15. Juli 2005 des Obergerichts.

Das deutsche Europäische Haftbefehlsgesetz ist scheinbar keine Glanzleistung des deutschen Parlaments. Mit Urteil vom 18. Juli 2005 hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz nicht nur in Teilen, sondern gleich als Ganzes für nichtig erklärt. Das Gesetz verstosse gegen das Auslieferungsverbot und die Rechtsweggarantie, die beide im Grundgesetz festgehalten sind. Jurius gibt die Pressemitteilung auf deutsch und englisch wieder.

Ein Hinweis in eigener Sache: Da der nächste Montag der Nationalfeiertag ist, erscheint die nächste Ausgabe von Jusletter erst in zwei Wochen, d.h. am 8. August 2005.

Das Weblaw-Team wünscht Ihnen spannende Lektüre und zwei erfolgreiche Wochen.

Nils Güggi

Leiter Jusletter

PS: Aus technischen Gründen steht die PDF-Druckversion diese Woche nicht zur Verfügung. Wir bitten Sie, in der Zwischenzeit die HTML-Druckversionen zu benützen.

Samantha Besson
Samantha Besson
Résumé

L´arbitrage international d´investissement, tel qu´il est pratiqué à l´heure actuelle, souffre d´un problème de légitimité. Le problème tient à ce qu´en voulant remédier aux défaillances politiques et judiciaires des pays d´investissement et protéger les intérêts des investisseurs, on a transposé sans autre une méthode de résolution des différends entre particuliers à des litiges mettant en cause des intérêts publics. L´arbitrage d´investissement sert certes une fonction nécessaire de règlement des litiges, mais il ne peut pas répondre à long terme aux préoccupations de justice globale vis-à-vis de nombreux pays en voie de développement. L´article propose diverses mesures afin d´assurer une pesée des intérêts plus équitable entre les investisseurs et les Etats-hôtes et de contribuer sur un plan national et international au renforcement des systèmes judiciaires et politiques dans les pays en voie de développement.

Daniel Hunkeler
Daniel Hunkeler
Résumé

Der Rechtsvorschlag bewirkt die Einstellung der Betreibung. Mit der Rechtsöffnung wird ein neues Verfahren in die Wege geleitet. Ein vom Schuldner innert der 7-tägigen postalischen Abholfrist nicht abgeholter Rechtsöffnungsentscheid gilt daher grundsätzlich selbst dann nicht als zugestellt, wenn eine Krankenkasse als Rechtsöffnungsinstanz den Rechtsvorschlag selbst beseitigt hat.

Peter Studer
Résumé

Erst seit 1998 steht ein Zeugnisverweigerungsrecht für Medienberufsleute im Strafgesetzbuch (Art. 27bis). Journalisten, die für periodisch erscheinende Medien arbeiten, dürfen unter anderem nicht zur Bekanntgabe der Identität anonymer Informanten gezwungen werden. Dem Grundsatz folgt ein Ausnahmenkatalog: Der Richter kann feststellen, dass das Zeugnis des Journalisten erforderlich ist, weil sonst eine vorsätzliche Tötung (Art. 111 - 113 StGB) oder eine Reihe anderer benannter Delikte «nicht aufgeklärt werden kann». Die Anklagekammer will in jedem Fall das Fahndungsbedürfnis gegen die Medienfreiheit abwägen. Sie hat es diesmal abgelehnt, die verlangte Aufhebung des Zeugnisverweigerungsrechtes festzustellen.

Manuel Arroyo
Résumé

Der vorliegende Beitrag behandelt anhand des jüngsten Bundesgerichtsentscheids (Urteil 4C.85/2005 vom 2. Juni 2005) die Voraussetzungen, unter denen die Praxis eine fiduziarische Zession als Umgehungsgeschäft und damit als nichtig erachtet. Das besprochene Urteil führt ausserdem die bei Kettenzessionen zu beachtenden Besonderheiten hinsichtlich der dem Schuldner zustehenden Einreden vor Augen. Namentlich erhob der Schuldner im zitierten Fall mit Erfolg die Einrede «dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est».

Markus Felber
Résumé

Das Bundesgericht hat die staatsrechtliche Beschwerde eines Gewaltverbrechers abgewiesen, der im Kanton Obwalden wegen zahlreicher Delikte zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt worden war.

Markus Felber
Résumé

Bei der Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung folgen Wertschwankungsreserven laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts den Aktiven, für die sie gebildet worden sind. Werden die Ansprüche der ausscheidenden Versicherten (Austrittsleistung plus Anteil an freien Mitteln) ausschliesslich mit Barmitteln befriedigt, die keinen Wertschwankungen unterliegen, bleiben die Wertschwankungsreserven bei der ursprünglichen Vorsorgeeinrichtung.

Markus Felber
Résumé

Das Bundesrecht öffnet keinen generellen Beschwerdeweg für amtliche Verteidiger, die mit der Höhe des ihnen vom Gericht zugesprochenen Honorars nicht einverstanden sind.

Markus Felber
Résumé

Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Bundesstrafgerichts aufgehoben, das die Entlassung des früheren russischen Atomministers Adamow aus der Auslieferungshaft angeordnet hatte. Die Voraussetzungen für freies Geleit sind nicht erfüllt, weshalb nun weitere Einwände gegen die Inhaftierung zu prüfen sind.

Markus Felber
Résumé

Eigentlich hatte das Bundesgericht beschlossen, im Zusammenhang mit der Kontroverse um die von Justizminister Christoph Blocher angeregten Sparanstrengungen nur noch mit einer einzigen Stimme zu sprechen...

Markus Felber
Résumé

Lange Zeit schien sich die Justiz den Sparanstrengungen auf Bundesebene entziehen zu können. So wurden finanzielle Begehren des Bundesgerichts noch befriedigt, als andernorts bereits Ausgabensenkungen angesagt waren. Und parallel zum personellen Ausbau wurde das höchste Gericht massiv entlastet – unter anderem von einem Grossteil der sehr zeitaufwendigen Direktprozesse.

Jurius
Résumé

Anlässlich ihrer Sitzung vom 4. Juli 2005 hat die Wettbewerbskommission (Weko) gestützt auf das revidierte Kartellgesetz einen zweiten, überarbeiteten Entwurf einer Bekanntmachung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Vernehmlassung verabschiedet.

Jurius
Résumé

Con 284 voti favorevoli, 219 contrari e 4 astenuti, l´Assemblea di Montecitorio approva definitivamente il testo che riforma l´ordinamento giudiziario italiano. Il provvedimento alla firma del presidente della Repubblica per la promulgazione. Questo comunicato ricostruisce brevvemente il lungo iter della riforma Castelli.

Jurius
Résumé

Der Zweite Senat des deutschen Bundesverfassungsgerichts hat am 18. Juli 2005 das deutsche Europäische Haftbefehlsgesetz für nichtig erklärt (Urteil 2 BvR 2236/04). Das Gesetz verstosse gegen das Auslieferungsverbot und die Rechtsweggarantie, die beide im Grundgesetz festgehalten sind. Nachstehend wird die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts wiedergegeben.

Jurius
Résumé

In its judgment of 18 July 2005 (2 BvR 2236/04), the Second Senate of the German Federal Constitutional Court declared the German European Arrest Warrant Act (Europäisches Haftbefehlsgesetz) void. The act infringes Article 16.2 sentence 1 (ban on extradition) and Article 19.4 of the Basic Law (guarantee of recourse to a court). The press release of the court is given below.

Jurius
Résumé

Voraussetzung für kennzeichenrechtliche Ansprüche in Deutschland gegen ausländische Internetangebote ist, dass ein wirtschaftlich relevanter Inlandsbezug der entsprechenden Angebote vorliegt. Zur Begründung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ reicht es zudem aus, dass die Verletzung des geschützten Rechtsguts im Inland behauptet wird und diese nicht von vornherein ausgeschlossen ist. So entschied der BGH im hier wiedergegebenen Urteil (I ZR 163/02) vom 13. Oktober 2004.