Liebe Leserinnen und Leser
Beichten Sie? Nein? Nun, das ist es eigentlich auch nicht, worauf ich hinaus will. Das Beichtgeheimnis wurde zum ersten Mal 1215 von der katholischen Kirche zentral und schriftlich garantiert. Millionen Gläubige vertrauen auf die Wahrung desselben. Es scheint zu funktionieren. Einiges mit der Beichte gemeinsam haben Cumulus-Punkte, Superpunkte, E-Mail, Internet, Online-Shopping, Mobiltelefonie, Videoüberwachung u.ä. Sie sind oft ganz praktisch, manchmal mühsam und es werden Daten und Informationen übertragen. Im Gegensatz zur Beichte stellt man sich aber bei letztgenannten Angeboten doch immer wieder die (bange) Frage, wie viel man von sich verrät und welche Missbrauchsmöglichkeiten bestehen. Als nächstes fragt sich, welche Massnahmen getroffen werden müssen oder können, damit die Preisgabe in einem vernünftigen Mass bleibt. Was Hanspeter Thür, Eidg. Datenschutzbeauftragter, davon hält und ob bzw. wie er diese Angebote nutzt, das (und einiges mehr) haben ihn Chantal Mounir und Mathias Kummer in ihrem Interview gefragt. Thematisiert werden die datenschutzrechtliche Problematik moderner Technologien, die Internationale Konferenz der Datenschutzbeauftragten in Montreux und die Gefährdung der Privatsphäre in der modernen Gesellschaft.
Prof. Dr. Dr. Hans Giger bespricht BGE 6P.138/2004 vom 11. Februar 2005. Er nimmt eine Analyse der Beweiswürdigung sowie der Abgrenzung zwischen einfacher und grober Verkehrsregelverletzung im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung eines genügenden Abstandes zwischen zwei Fahrzeugen vor.
Lorenz Engi befasst sich mit der Frage, ob das Konzept der Kundenorientierung in der Verwaltungspraxis mit den Grundsätzen eines demokratischen Rechtsstaates vereinbar ist.
Am 6. Juni 2005 hat der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC), Luis Moreno-Ocampo, das Untersuchungsverfahren in der Sache Darfour eröffnet. Dr. iur. RA Georg Gremmelspacher erklärt anhand dieser Untersuchung das System und die Ziele des ICC sowie die Situation im Sudan.
Ich wünsche Ihnen spannende Lektüre.
Mit besten Grüssen
Leiter Jusletter
Résumé
Ein Interview mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür über die datenschutzrechtliche Problematik moderner Technologien, die Internationale Konferenz der Datenschutzbeauftragten in Montreux und die Gefährdung der Privatsphäre in der modernen Gesellschaft.
Résumé
Das Konzept der Kundenorientierung hat in der Verwaltungspraxis grosse Bedeutung erlangt. Auch deshalb bedarf die Frage nach seiner Vereinbarkeit mit den Grundsätzen des demokratischen Rechtsstaates der Klärung. Ihre Untersuchung ergibt, dass dem Kundenmodell im Bereich der öffentlichen Verwaltung nur ein sehr begrenztes Anwendungsfeld eingeräumt werden kann.
Résumé
Besprechung von BGE 6P.138/2004 vom 11. Februar 2005 im Hinblick auf die Problemanalyse der Beweiswürdigung sowie der Abgrenzung zwischen einfacher und grober Verkehrsregelverletzung im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung eines genügenden Abstandes.
Résumé
Am 6. Juni 2005 hat der Internationale Strafgerichtshof das Untersuchungsverfahren in der Sache Darfur (Westsudan) eröffnet. Der noch junge Strafgerichtshof steht unter Erfolgsdruck: Das Verfahren muss die Verantwortlichen der Verbrechen eruieren, bestrafen und zur Aufklärung des Geschehenen beitragen.
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Auch die aktive Beteiligung an einem Raufhandel kann laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts straflos bleiben, sofern die Gewalt einzig zur Abwehr eingesetzt wird oder um Streitende zu trennen.
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Die Bundesanwaltschaft hat im Zusammenhang mit einem Rechtshilfeersuchen aus Frankreich, bei dem es um mutmassliche Geldwäscherei zugunsten von al-Kaida geht, gegenüber zwei Gesellschaften in der Schweiz den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.
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Wirft in einem Prozess um die Zuteilung der Kinder der Anwalt der Ehefrau dem Ehemann vor, die von ihm eingesetzten Mittel seien «nicht schön und nicht legal», dann ist dies zwar ehrverletzend. Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts kann eine solche Äusserung jedoch durch die Berufspflicht des Anwalts gerechtfertigt sein und daher straflos bleiben (Art. 32 Strafgesetzbuch).
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Das nationalkonservative Blatt «Schweizerzeit» hat mit dem unerlaubten Abdruck eines Artikels des Historikers Georg Kreis dessen Urheberrechte verletzt. Zu diesem Schluss ist – im Gegensatz zum Zürcher Obergericht – das Bundesgericht gelangt.
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Das Bundesgericht hat mehrere gegen die von Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am 31. Mai 2001 verfügte Genehmigung des Betriebsreglements für den Flughafen Zürich gerichtete Beschwerden abgewiesen, soweit sie nicht inzwischen gegenstandslos geworden sind.
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Bei der Regelung der elterlichen Sorge sind Kinder grundsätzlich ab dem vollendeten sechsten Altersjahr und unter besonderen Umständen ausnahmsweise auch schon in etwas jüngerem Alter vom zuständigen Gericht anzuhören.
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Die in der Stadt Bern seit den dreissiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts von den Grundeigentümern erhobene Beleuchtungsabgabe verstösst gegen das in der Bundesverfassung verankerte Gebot der Rechtsgleichheit (Art. 8).
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Im Streit um die Abfallentsorgung in der Stadt Uster hat das Bundesgericht endgültig gegen die Ryffel AG entschieden, die während eines halben Jahrhunderts den Ustermer Kehricht beseitigte.
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Der im Sommer des Jahres 2000 nicht ganz freiwillig aus dem Amt geschiedene frühere Freiburger Untersuchungsrichter Patrick Lamon, der heute als Staatsanwalt des Bundes amtet, erhält vom Kanton Freiburg keinen Schadenersatz.
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Das Bundesgericht hat die Einstellung der Strafuntersuchung bestätigt, die nach einem tödlichen Skiunfall auf der Piste Corviglia-Run in St. Moritz gegen die Verantwortlichen des «Vereins für alpine Weltcuprennen und Alpine Ski-WM 2003» eingeleitet worden war.
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Auf den 1. August 2005 sind ein neues Chemikalienrecht und die total revidierte Pflanzenschutzmittelverordnung in Kraft getreten. Damit ändert die Gefahrenkennzeichnung auf chemischen Produkten grundlegend: EU-konforme Piktogramme ersetzen die farbigen Giftklassenbänder. Über die Änderungen werden die Konsumentinnen und Konsumenten mit einer gemeinsamen Kampagne vom Bundesamt für Gesundheit (BAG), Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) ab Mitte August informiert.
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Gemäss dem vorliegend in deutscher Sprache wiedergegebenen Urteil 2003/04012 des Pariser Appellationsgerichts vom 29. Oktober 2004 erwartet ein Internetnutzer, dass auf einer Website, die unter der generischen Top-Level-Domain .info läuft, Presseinformationen angeboten werden. Der Inhaber der in Frankreich bekannten Marke A.F.P. kann deshalb vom Inhaber der in Deutschland registrierten Domain www.afp.info die Herausgabe der Domain verlangen.
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Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im August 2005 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Jusletter