Revidiertes Patentgesetz tritt am 1. Juli 2008 in Kraft
Der Bundesrat hat am 21. Mai 2008 beschlossen, die Änderung des Patentgesetzes auf den 1. Juli 2008 in Kraft zu setzen. Gleichzeitig wird auch der Patentrechtsvertrag vom 1. Juni 2000 für die Schweiz wirksam. Das neue Recht ist für die Standortattraktivität des Forschungs- und Wissensplatzes Schweiz wichtig.
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