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Liebe Leserinnen und Leser

Pünktlich vor der Bekanntgabe des Geschäftsergebnisses der UBS im 4. Quartal 2008 am 10. Februar 2009 publiziert Jusletter – nach dem Beitrag von Prof. Behnisch vorletzte Woche (zitiert unterdessen sogar von Reuters) – zwei weitere Beiträge rund um die UBS: Das Amtshilfeverfahren gegen UBS-Kunden zu Gunsten der US-amerikanischen Steuerbehörden bleibt ein Thema. Prof. Dr. Rainer J. Schweizer beschäftigt sich mit völker-, verfassungs- und prozessrechtlichen Aspekten des Amtshilfeverfahrens. Er kommt dabei insbesondere zum Schluss, dass die ESTV mit ihrem Vorgehen die verfassungs- und völkerrechtliche Unschuldsvermutung und den Persönlichkeitsschutz verletzt habe. Prof. Dr. Wolfgang Wiegand befasst sich mit einer weiteren heiklen Frage: Darf angesichts der globalen Finanzkrise und der schwierigen finanziellen Lage der UBS die Auszahlung von vertraglich vereinbarten Leistungen/Boni verweigert werden? An sich gilt ja der Grundsatz, dass Verträge zu erfüllen sind. Wiegand legt dar, dass die clausula rebus sic stantibus jedoch rechtlich gesehen durchaus die Leistungsverweigerung erlaubt.
Beste Werbung für das iPhone in Frankreich: Vor kurzem hat die französische Wettbewerbskommission die iPhone-Vertriebsvereinbarung von Orange Frankreich mit Apple für ungültig erklärt. Die garantierte Exklusivität zum Vertrieb des iPhones in Frankreich verschaffe Orange eine Wettbewerbsstellung, die deren Konkurrenz auszuschalten drohe. Ein iPhone sei für die Attraktivität eines Mobile-Services nämlich schlicht unerlässlich. Adrien Alberini macht sich Gedanken zur Anwendbarkeit von Wettbewerbsrecht in Märkten mit hoher Innovationsgeschwindigkeit und starken Marken.
Die Bestimmung Nr. 7 des Reglements der Schweizer Vereinsmeisterschaft für Leichtathletik aus dem Jahr 2007 sagt, dass im Bereich des Amateursports höchstens zwei ausländische Athleten pro Klub an den Wettkämpfen teilnehmen dürfen. Prof. Dr. Astrid Epiney untersucht, ob solche Ausländerklauseln im Amateursport zulässig sind – unter besonderer Berücksichtigung des Freizügigkeitsabkommens der Schweiz mit der EU sowie dem Grundrecht der Rechtsgleichheit nach Art. 8 BV.
Dr. Roland Pfäffli und Daniela Byland widmen sich der Übertragungsbeschränkung beim selbständigen und dauernden Baurecht. Derlei Baurechte dürfen nur insoweit in der Übertragung beschränkt werden, als man vereinbaren darf, dass beim Erwerb des Baurechts stets die Zustimmung des Grundeigentümers notwendig sei. Im Urteil 5A_614/2008 vom 26. November 2008 hat das Bundesgericht festgehalten, dass es sich bei dieser Übertragungsbeschränkung um eine obligationenrechtliche Bestimmung handelt. Damit ist «der Grundbuchverwalter weder berechtigt noch verpflichtet, die Übertragung eines selbständigen und dauernden Baurechts von der Zustimmung des Grundeigentümers abhängig zu machen.»
Zu guter Letzt ein Hinweis in eigener Sache. Die Jusletter-Fachredaktion konnte erfolgreich um zwei äusserst kompetente Mitglieder erweitert werden.
  • Prof. Jacques de Werra übernimmt den französischsprachigen Teil der Redaktion «Informatik und Recht». Prof. de Werra ist an der Universität Genf ordentlicher Professor für Immaterialgüter- und Obligationenrecht.
  • Prof. André Kuhn kümmert sich um den französischsprachigen Part der Redaktion «Strafrecht». Prof. Kuhn ist Assistenzprofessor für Kriminologie und Strafrecht an der Universität Lausanne und ausserordentlicher Professor in den genannten Fachgebieten an der Universität Neuenburg.
Spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche wünscht

                          
   
Nils Güggi
Astrid Epiney
Astrid Epiney
Abstract

Art. 2 des Personenfreizügigkeitsabkommens der Schweiz mit der EG und ihren Mitgliedstaaten enthält ein Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit, das sich eng an Art. 12 des EG-Vertrags (EGV) anlehnt. Der Beitrag geht der Frage nach, ob und inwieweit beide Bestimmungen parallel auszulegen sind und weist nach, dass Ausländerklauseln im Amateursport am Massstab des Art. 2 FZA und des Art. 12 EGV zu überprüfen und grundsätzlich unzulässig sind, wobei aber eine Rechtfertigung aus sachlichen Gründen nicht ausgeschlossen ist.

Rainer J. Schweizer
Abstract

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat der UBS AG ohne Rechtsgrundlage zwangsweise die Aufgabe zur Untersuchung des allfälligen Steuer- und Abgabenbetrugs von deren Kunden übertragen. Damit hat sie in verfassungs- und völkerrechtswidriger Weise die Beweisführungslast über die vermuteten Steuerdelikte auf die Bank und deren Kunden überwälzt und zugleich gegen die grund- und menschenrechtliche Unschuldsvermutung der den Behörden unbekannten Bankkunden verstossen.

Wolfgang Wiegand
Abstract

Die Finanzmarktkrise, deren Ende noch nicht abzusehen ist, wirft schon jetzt zahlreiche Rechtsprobleme auf. Eines von ihnen ist die Frage nach der Anwendbarkeit der clausula rebus sic stantibus auf bestehende Vertragsverhältnisse. Im vorliegenden Beitrag wird dargelegt, dass die Finanzmarktkrise geradezu als idealtypischer Fall der clausula rebus sic stantibus anzusehen und deshalb eine Vertragsanpassung wegen veränderter Verhältnisse grundsätzlich möglich ist. Das wird dann am Beispiel der umstrittenen Bonuszahlungen erläutert.

Adrien Alberini
Abstract

Erst kürzlich hat die französische Wettbewerbskommission einen Entscheid zum Vertrieb des iPhones in Frankreich gefällt. Der Entscheid gibt Anlass, sich mit der heiklen Problematik auseinanderzusetzen, inwieweit Wettbewerbsrecht auf Märkte anwendbar ist, die sich durch eine hohe Innovationsgeschwindigkeit hervortun. Genauer geht es darum, ob in einem solchen Kontext Markenrechte genauso hohe Eintrittsbarrieren bilden wie die Aufwände für Forschung und Entwicklung, Netzwerkeffekte und – in gewissem Masse – Patente. (ng)

Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Daniela Byland
Abstract

Gegenstand des vorliegenden Beitrags bildet der aktuelle Entscheid des Bundesgerichts Nr. 5A_614/2008 vom 26. November 2008. Ein selbständiges und dauerndes Baurecht ist grundsätzlich frei übertragbar. Trotzdem ist in gewissen Schranken eine Übertragungsbeschränkung möglich, und zwar in der Weise, dass beim Erwerb des Baurechts stets die Zustimmung des Grundeigentümers notwendig ist. Das Bundesgericht befasst sich mit der Frage, ob diese Zustimmung dinglicher Natur ist, d.h. zwingend bei der Grundbuchanmeldung vorliegen muss, oder ob es sich um eine rein obligationenrechtliche Vereinbarung unter den Vertragsparteien handelt. Das Bundesgericht hat durch sein Urteil sowohl die Verfügung des Grundbuchamtes als auch alle vorinstanzlichen Entscheide aus dem Kanton Bern bestätigt und dabei festgehalten, dass es sich um eine obligationenrechtliche Bestimmung handelt.

Jurius
Abstract

BGer – Hat ein Verkehrsteilnehmer eine grosse Gefahr für andere geschaffen, muss er den Fahrausweis auf jeden Fall für mindestens einen Monat abgeben. Das gilt laut Bundesgericht auch dann, wenn den Fehlbaren nur ein leichtes Verschulden trifft (BGE 1C_271/2008).

Jurius
Abstract

BGer – Das Strassenverkehrsamt Genf darf weiterhin per SMS Halterauskünfte aufgrund der Kontrollschildnummern an interessierte Personen erteilen. Mit seinem Entscheid weist das Bundesgericht einen Genfer Anwalt ab (Urteil 1C_358/2008). (ts)

Jurius
Abstract

BGer – Ein Familienvater, der seine Frau und seine Kinder über Jahre hinweg terrorisiert hatte, erhält nun endgültig eine dreijährige Freiheitsstrafe, davon 18 Monate auf Bewährung, wegen Vergewaltigung, Drohung und anderer Delikte. Das Bundesgericht bestätigt damit das Urteil der Genfer Justizbehörde (Urteil 6B_743/2008). (ts)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat ein Strafurteil der Waadtländer Justiz gegen den Angreifer einer Prostituierten aufgehoben. Dieser hatte zusammen mit weiteren Personen die junge Frau terrorisiert, ihr 700 Franken entwendet und die bedrohliche Lage ausgenutzt, um sie gleich noch unsittlich zu berühren (Urteil 6B_303/2008). (ts)

Jurius
Abstract

Die Kontrolle der von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergüteten medizinischen Leistungen muss verbessert werden. Das fordert die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) und lässt dem Bundesrat 19 Empfehlungen zukommen.

Jurius
Abstract

Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Februar 2009 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.