Liebe Leserinnen und Leser
| Nils Güggi |
Abstract
Die Rechtsanwendung der Bilateralen Abkommen stellt schweizerische Gerichte vor anspruchsvolle Herausforderungen. Im Rahmen der Auslegung müssen sie nicht nur über die unmittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen unterschiedlicher Abkommen entscheiden, sondern inhaltlich auch das Verhältnis zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu relevanten Bestimmungen des EU-Rechts ermitteln und diese im Integrationsprozess angemessen berücksichtigen. Dazu kommt die Frage, inwieweit das Europarecht auch ohne vertragliche Bindungen Eingang und Berücksichtigung im Prozess der Anwendung und Auslegung des schweizerischen Rechts finden soll. All dies wirft Fragen auf, die über das traditionelle Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht hinausgehen und die dem besonderen Rechtsverhältnis sui generis zur Europäischen Union gerecht werden müssen.
Abstract
Im August 2008 fand in der Rechtskommission des Ständerates eine Expertenanhörung zur aktuellen Revision des Aktienrechts sowie des Rechnungslegungsrechts statt. Der Unterzeichner wurde in diesem Rahmen angehört und befragt. Das Manuskript wurde in der Folge leicht überarbeitet und wird hiermit publiziert. Eine «grosse» Revision des geltenden Aktienrechts scheint unerlässlich, wobei kein übermässiger Zeitdruck besteht. Der bundesrätliche Entwurf 2007 stellt in materieller Hinsicht eher Evolution als Revolution und damit eine gute Basis für die Beratungen dar. Etwas mehr «Revolution» bringt hingegen die Zusatzbotschaft sowie ein Entwurf 2008 als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «gegen die Abzockerei»; darin werden einige Spezialfragen aufgeworfen, auf die kurz hingewiesen wird.
Abstract
Die veränderte weltpolitische Lage seit dem Ende des Kalten Krieges hat zu einer zunehmenden Privatisierung von Aufgaben auch in den Bereichen Sicherheit und Militär geführt. Sowohl Staaten, internationale Organisationen sowie Unternehmungen greifen in Krisen- und Konfliktgebieten auf die Unterstützung privater Dienstleister zurück. Allerdings ist deren Einsatz nicht immer unproblematisch. Die vornehmlich auf staatliche Akteure zugeschnittenen völkerrechtlichen Regelungen erfassen die Aktivitäten privater Militär- und Sicherheitsunternehmen nur unzureichend.
Abstract
Zum ersten Mal in seiner Geschichte hat das Tessiner Kantonsgericht in Anwendung von Art. 175 IPRG einen ausländischen Nachlassvertrag anerkannt, nämlich den Nachlassvertrag, welchen das Gericht von Parma am 1. Oktober 2005 zugunsten eines Teils der Gesellschaften der Parmalat-Gruppe genehmigt hatte. Aufgrund der Seltenheit von Rechtsprechung zu diesem Thema ist es interessant, die wesentlichen Punkte des kantonalen Entscheids und des Urteils, mit welchem das Bundesgericht kürzlich einen Rekurs gegen diesen ablehnte, zusammenzufassen (Urteil 5A_267/2007). (ts)
Abstract
Ein wachsendes Interesse gilt dem Schutz des Arbeitnehmers, der sittenwidrige Tatsachen oder unlautere oder dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufende Handlungen der Geschäftsleitung entdeckt oder vermutet und diese melden möchte ("whistleblowing"). Die Autoren diskutieren laufende Gesetzgebungsprojekte zu diesem Thema und vergleichen sie mit der kürzlichen Rechtsprechung. (ts)
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BGer – Die Vereinigung «Eltern gegen Drogen» ist mit ihrem Kampf gegen die Propaganda der Berner Stiftung Contact Netz vor der Abstimmung vom 30. November 2008 zur Hanf-Initiative erfolglos geblieben. Auch das Bundesgericht hat die Beschwerde der Organisation abgewiesen (Urteil 1C_553/2008).
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BGer – Zwei Billetkontrolleure der Verkehrsbetriebe Lausanne haben sich mit ihrem groben Einsatz gegen die Mutter eines behinderten Mädchens der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht. Das Bundesgericht hat ihre Verurteilung bestätigt (Urteil 6B_930/2008).
Abstract
BGer – Mit dem Aufstellen einer Kerze im Treppenhaus einer Genfer Disco hat der Betreiber wortwörtlich mit dem Feuer gespielt. Ihm wird definitiv eine Busse in der Höhe von 2'000 Franken auferlegt, nachdem die Kleidung einer Kundin in Flammen aufging (Urteil 6B_898/2008). (ts)
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BGer – Das Bundesgericht hat ein Ausstandsbegehren gutgeheissen, das gegen einen Genfer Staatsanwalt eingelegt wurde. Im Zusammenhang mit einer Anzeige wegen falscher Anschuldigung, welche im Anschluss an eine Anzeige wegen Vergewaltigung eingereicht wurde, ist es der Gerichtsperson nicht gelungen, die Zweifel an ihrer Unparteilichkeit zu entkräften (Urteil 1B_282/2008). (ts)
Abstract
BGer – Zwanzig Walliser Abteilungsleiter müssen sich mit dem Verlust ihres Beamtenstatus abfinden. Sie hatten das Bundesgericht angerufen, um sich gegen die Abänderung der Walliser Gesetzgebung zu wehren, die im Februar 2008 durch den Grossen Rat beschlossen wurde (Urteil 1C_391/2008). (ts)
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BVGer – Die Eidgenossenschaft darf ihre Swissair-Darlehen über 1,45 Milliarden Franken nicht mit den rund 60 Millionen Steuerguthaben der früheren SAir-Konzerngesellschaften verrechnen. Das Bundesverwaltungsgericht hat SAirGroup-Liquidator Karl Wüthrich Recht gegeben (Urteil A-1662/2006).
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BVGer – Spielbanken müssen nicht auch noch Steuern zahlen, wenn sie Betrügern aufgesessen sind. Laut Bundesverwaltungsgericht braucht sich das Casino Baden die mit falschen Checks erworbenen Jetons bei der Spielbankenabgabe nicht anrechnen zu lassen (Urteil B-5642/2008).
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BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hebt die Wegweisung eines jungen Asylbewerbers durch das Bundesamt für Migration (BFM) auf. Es beanstandet den allzu zügig gefällten Entscheid im Falle eines Jugendlichen, der behauptet, noch minderjährig zu sein (Urteil D-8151/2008). (ts)
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BStGer – Stefano Tanzi, der Sohn von Parmalat-Gründer Calisto Tanzi, ist vom Bundesstrafgericht zu 720 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Das Gericht hielt ihn der Geldwäscherei für schuldig.
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BStGer – Das Bundesstrafgericht hat der Auslieferung eines mutmasslichen Sexualstraftäters von der Schweiz an Deutschland grünes Licht gegeben. Der Mann soll eine Dreizehnjährige zum Drehen von Pornofilmen vermittelt haben (Urteil RR.2008.257).
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Der Bundesrat will mit punktuellen Anpassungen des geltenden Rechts die Sanierung von Unternehmen erleichtern. Er hat am 28. Januar 2009 eine Teilrevision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) bis am 8. Mai 2009 in die Vernehmlassung geschickt.
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Der Bundesrat hat am 28. Januar 2009 beschlossen, Art. 31 der Kollektivanlagenverordnung (KKV) ans europäische Recht anzupassen. Damit – und mit weiteren geplanten Massnahmen der FINMA – werden die Regulierungen im Bereich der Aufsicht über die kollektiven Kapitalanlagen auf ein europakompatibles Niveau geführt.
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Die gemeinsame elterliche Sorge soll zukünftig im Interesse des Kindeswohls für geschiedene sowie für nicht miteinander verheiratete Eltern zur Regel werden. Der Bundesrat hat am 28. Januar 2009 eine entsprechende Revision des Zivilgesetzbuches (ZGB) bis zum 30. April 2009 in die Vernehmlassung geschickt.
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Dieses Gesetz sieht vor, jedem Unternehmen in der Schweiz eine einheitliche Identifikationsnummer zuzuteilen. Sie vereinfacht den Verkehr der Unternehmen mit den Behörden und ist eine wichtige Voraussetzung zur Weiterentwicklung von E-Government in der Schweiz.
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Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) spricht sich für die autonome Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips aus, sieht aber in Bezug auf die Vermeidung der Inländerdiskriminierung eine Abweichung zur Botschaft des Bundesrates vor.
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Die Vorlage des Bundesrates sieht vor, das Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) durch ein Produktesicherheitsgesetz zu ersetzen. Damit soll gewährleistet werden, dass die schweizerischen Anforderungen an die Sicherheit von Konsumprodukten mit den Anforderungen des europäischen Binnenmarktes identisch sind.
Abstract
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) ist im Unterschied zum Nationalrat auf die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) eingetreten. Zweck dieser Änderung ist der Einsatz besonderer Mittel der Informationsbeschaffung. Die Kommission will die Vorlage jedoch an den Bundesrat zurückweisen.
Jusletter