Polizist im Jagdfieber
Verkehrsrowdy mit Blaulicht vor Bundesgericht erfolglos
BGer – Ein Aargauer Polizist hat bei seiner wilden Verfolgung eines Motorradfahrers die Grenzen des Erlaubten überschritten. Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Beamten wegen mehrfacher grober Verkehrsregelverletzung bestätigt (BGE 6B_20/2009).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare