Jusletter

Schweizer Botschafter muss Kosten aus Untersuchung selber zahlen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Korruptionsstrafrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Schweizer Botschafter muss Kosten aus Untersuchung selber zahlen, in: Jusletter 6. Juli 2009
BStGer – Ihr widerrechtliches Vorgehen bei einem Hausverkauf hat für den ehemaligen Schweizer Botschafter in Nigeria und einen Mitarbeiter finanzielle Folgen. Laut Bundesstrafgericht müssen sie ihre Anwaltskosten aus dem eingestellten Strafverfahren selber tragen. (Urteile BK.2009.3 und BK.2009.5)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.