Schweizer Botschafter muss Kosten aus Untersuchung selber zahlen
BStGer – Ihr widerrechtliches Vorgehen bei einem Hausverkauf hat für den ehemaligen Schweizer Botschafter in Nigeria und einen Mitarbeiter finanzielle Folgen. Laut Bundesstrafgericht müssen sie ihre Anwaltskosten aus dem eingestellten Strafverfahren selber tragen. (Urteile BK.2009.3 und BK.2009.5)
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