Keine Nachzählung zum Biometrischen Pass
BGer – Die Gegner des Biometrischen Passes müssen erneut eine Niederlage einstecken: Das Bundesgericht hat es am 1. Oktober 2009 abgelehnt, das knappe Abstimmungsergebnis vom Mai für ungültig zu erklären. Auch eine Nachzählung hielt es nicht für nötig. (Öffentliche Beratung in den Verfahren 1C_241/2009, 1C_253/2009 und 1C_275/2009)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare