Jusletter

Liebe Leserin, lieber Leser
 
Sie haben die siebte Schwerpunkt-Ausgabe von Jusletter vor sich, die dem Gesundheitsrecht gewidmet ist.
 
Dieses Heft beinhaltet abgesehen vom traditionellen Halbjahresüberblick der letzten Veröffentlichungen im Gesundheitsrecht drei Leitartikel, eine Urteilsbesprechung sowie zwei Rezensionen von Werken in diesem Rechtsgebiet.
 
Zuallererst setzt sich RA Dr. Franziska Sprecher mit der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes auseinander, die Ende Oktober 2009 vom Bundesrat eröffnet wurde, und insbesondere mit ihrem Einfluss auf Kinder. Um die Versorgung mit wirksamen und sicheren Kinderarzneimitteln zu verbessern, soll die Schweiz ein Anreizsystem für die Pharmaindustrie schaffen, wie dies in den USA und in der EU bereits der Fall ist. Daneben unterstreicht Frau Sprecher, dass das Ziel dieser Revision die Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung an europäische Standards ist, wodurch der Zugang zu spezialisierten Arzneimitteln für Kinder sowie die Sicherheit dieser Medikamente verbessert werden soll.
 
In diesem Zusammenhang möchte ich auf ein Projekt hinweisen, das Prof. Daniel Kraus der Universität Neuenburg im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms der EU und gemeinsam mit verschiedenen Partnern auf die Beine stellen will. Dieses will die Innovation und den gerechten Zugang zu Medikamenten für Entwicklungsländer sicherstellen. Für weitere Informationen: http://www2.unine.ch/presse/page30097.html.
 
Anina Nadig kommentiert ein Bundesgerichtsurteil, welches die Zulässigkeit von Heilanpreisungen bei einem Gebrauchsgegenstand, im vorliegenden Fall in einer Shampoowerbung, prüft.
 
In Anbetracht der Aktualität des Themas erlaube ich mir, Ihnen einen Beitrag über die Schweizer Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen darzubieten. Dabei erörtere ich die eidgenössische Gesetzgebung, welche im Mai 2010 in Kraft treten wird, sowie ausgewählte kantonale Gesetze, die bereits in Kraft sind.
 
RA Jean-François Dumoulin, LL.M., bietet uns einen Beitrag zum Berufsgeheimnis der Medizinalpersonen und ihrer Zeugnispflicht gemäss den neuen Schweizerischen Straf- und Zivilprozessordnungen, welche die Praxis vereinheitlichen. Denn diese Gesetze werden die heutige Praxis der vollständigen Aussageverweigerung und der Zeugnispflicht erheblich ändern, vor allem auch bezogen auf die bisherige Gesetzgebung einiger Kantone. Der Autor macht ebenfalls auf die administrative Praxis aufmerksam, welche hingegen unterschiedlich bleibt bzw. nicht vereinheitlicht wird.
 
Der Beitrag von Jean-François Dumoulin bildet übrigens auch das Editorial der neusten Ausgabe der Schweizerischen Zeitschrift für Gesundheitsrecht Nr. 13/2010, welche die verschiedenen im 2008 in Jusletter erschienenen Beiträge enthält. Gerne können Sie diese auf der Website von Weblaw vorbestellen.
 
Zu erwähnen ist weiter eine Rezension zu einem Kommentar zum Medizinalberufegesetz (MedBG) sowie eine weitere Rezension von Albert Evrard s.j. zu einem Werk, das sich kritisch zum Einfluss der Bewertungsskalen für ältere Menschen äussert.
 
Zum Schluss möchten wir auf ein wichtiges Ereignis hinweisen: Das Geneva Health Forum 2010, welches vom 19. bis 21. April 2010 unter dem Titel Towards Global Access to Health stattfindet. Weitere Informationen finden Sie unter: www.genevahealthforum.org.
 
Wir bedanken uns herzlich beim Weblaw-Team für seine Unterstützung und wünschen Ihnen eine spannende Lektüre dieser Jusletter-Schwerpunkt-Ausgabe.
 
Herzliche Grüsse und alles Gute fürs 2010.
 

J. Perrenoud 

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