Busse für leeren Tank: Automobilist vor Bundesgericht abgeblitzt
BGer – Das Bundesgericht hat die Busse von 300 Franken für einen Autofahrer bestätigt, der mit leerem Tank auf der Autobahn stehen geblieben war. Laut dem höchstrichterlichen Urteil muss ein ungenügend betanktes Fahrzeug als «nicht betriebssicher» gelten. (Urteil 6B_1099/2009)
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