Beim Zivildienst bleibt es bei der Tatbeweislösung
Der Bundesrat hält beim Zivildienst an der Tatbeweislösung fest. Der am 23. Juni 2010 veröffentlichte Bericht des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) zu den «Auswirkungen der Tatbeweislösung beim Zivildienst» sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Er zeigt aber Massnahmen auf, die sich angesichts der grossen Zahl von Gesuchstellern aufdrängen.
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