Ruag-Teamleiter ist wegen Kinderpornografie Sicherheitsrisiko
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Sicherheitsbedenken gegen einen Teamleiter bei der Ruag, der wegen Besitz von Kinderpornografie verurteilt worden ist. Laut Gericht muss er als erpressbar gelten, da er Zugang zu sensiblen Informationen hatte. (Urteil A-7894/2009)
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