Markenschutz : «Capri» für Zigaretten nicht zulässig
BVGer – Die Bezeichnung «Capri» für Zigaretten kann keinen Markenschutz beanspruchen. Laut Bundesverwaltungsgericht erweckt der Name den falschen Eindruck, dass die Zigaretten aus Italien stammen würden. (Urteil B-6959/2009)
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