Bundesrat will kurze Freiheitsstrafen wieder einführen
Der Bundesrat will die kurzen Freiheitsstrafen wieder einführen und die bedingten Geldstrafen abschaffen. Damit zieht er die Konsequenzen aus der von Politik und Praxis geäusserten Kritik am Sanktionensystem des neuen Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs. Er hat am 30. Juni 2010 eine Gesetzesänderung bis am 30. Oktober 2010 in die Vernehmlassung geschickt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare