Bundesgericht fordert Gesamtabklärung vom Kanton Zürich
BGer – Der Kanton Zürich muss als Eigentümer eines möglicherweise schadstoffbelasteten Grundstücks auch die Verschmutzung auf der Nachbarparzelle abklären lassen. Laut Bundesgericht hat der Kanton von deren Besitzerin zu Unrecht eine eigene Untersuchung verlangt. (BGE 1C_374/2007)
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