Bauland : Kanton Zürich verliert vor Bundesgericht gegen Stadt
BGer – Die Stadt Zürich muss den Kanton Zürich nicht dafür entschädigen, dass ein Stück Land am Burghölzlihügel nicht der Bauzone zugeteilt wurde. Laut Bundesgericht sind die Voraussetzungen für eine materielle Enteignung nicht erfüllt. (Urteil 1C_120/2010)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare