| Nils Güggi | Sarah Montani |
| Verlagsleiter Weblaw AG | Mitinhaberin Weblaw AG |
Abstract
Der Beitrag von Christoph Brunner und Markus Vischer führt im Sinne eines «update» den Überblick über die auf dem Internet zur Verfügung stehenden «unpublizierten Entscheide» sowie der in der amtlichen Sammlung publizierten Entscheide des Bundesgerichts zum Kaufvertragsrecht für die Jahre 2008 und 2009 weiter. Die wichtigsten Entscheide werden zu diesem Zweck zusammengefasst und kurz kommentiert.
Abstract
Zu den äusserst kontrovers diskutierten Fragen bei der Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) gehört die Bestimmung des Zinssatzes gemäss Art. 78 CISG. Das Bundesgericht hat sich 1998 für eine Bestimmung gemäss dem nationalen Recht ausgesprochen, das gemäss den Bestimmungen des internationalen Privatrechts (subsidiär zum CISG) zur Anwendung gelangt. Im hier kommentierten Entscheid des Handelsgerichts Bern vom 17. August 2009 folgt dieses dem Ruf eines Teils der Lehre nach einer supranationalen Bestimmung des Zinssatzes von Art. 78 CISG zumindest ansatzweise.
Abstract
Die Nutzung des öffentlichen Bereichs zur Verteilung von Elektrizität kann gebührenpflichtig sein. Die Gebührenerhebung sowie ihre allfällige Delegation müssen dazu auf einer genügenden kommunalen oder kantonalen Gesetzesgrundlage basieren. Hierzu muss die Höhe dieser Gebühren klar individualisierbar sein, sowohl in Bezug auf den Tarif als auch den effektiven Rechnungsbetrag. Wie die Situation des Kantons Neuchatel zeigt, werden diese Anforderungen nicht immer erfüllt.
Abstract
Ein Motorfahrzeughalter oder dessen Ehegatte wird als Lenker Opfer eines tödlichen Selbstunfalls. Welche Ansprüche haben unterstützungsbedürftige Personen, die aufgrund dieses Ereignisses ihren Versorger verloren haben?
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BGer – Ein Aargauer Lastwagenchauffeur muss 100 Franken Busse zahlen, weil er seinen elfjährigen Sohn auf einen Gefahrentransport mitgenommen hat. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass der Knabe nicht als Besatzungsmitglied gelten kann. (Urteil 6B_372/2010)
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BGer – Die Post muss auch dubiosen Kunden ein Konto zur Verfügung stellen. Das in den Geschäftsbedingungen der Post verankerte jederzeitige Kündigungsrecht ist laut Bundesgericht gesetzeswidrig. Ob eine Kündigung bei Straftaten erlaubt wäre, lässt das Gericht offen. (Urteil 4A_417/2009)
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BGer – Das Bundesgericht hat die nächtliche Schliessung von sieben Zürcher Tankstellenshops besiegelt. Nach Ansicht der Richter in Lausanne kann die Mehrheit der Bevölkerung auf Einkäufe nachts zwischen ein und fünf Uhr verzichten, ohne dies als grossen Mangel zu empfinden. (Urteil 2C_748/2009)
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BVGer – Die Schweiz darf Kontendaten von UBS-Kunden an die amerikanischen Steuerbehörden liefern, nachdem das Parlament die Vereinbarung mit den USA genehmigt hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Pilotverfahren die Beschwerde einer Amerikanerin abgewiesen. (Urteil A-4013/2010)
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BVGer – Die Automobilisten können auf der Autobahn A2 zwischen Chiasso und Bissone auch in Zukunft mit 120 km/h fahren. Dies beschloss das Bundesverwaltungsgericht. Es hiess eine Beschwerde des TCS und weiterer Organisationen gegen das Tessiner Umweltdepartement gut.
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BVGer – Der Berner Regierungsrat muss die Tarife für stationäre Behandlungen in den psychiatrischen Kliniken des Kantons neu festlegen. Der Krankenkassenverband santésuisse hat vor Bundesverwaltungsgericht Recht erhalten. (Urteil C-3940/2009)
Abstract
Die Schweiz und Irland haben die Verhandlungen über die Revision des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) abgeschlossen und das Abkommen am 22. Juli 2010 in Bern paraphiert. Nebst anderen Punkten wurde auch die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard geregelt.
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Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Mai bis und mit 16. Juni 2010 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
Jusletter