Chiens dangereux : il n'y aura pas de votation fédérale sur les molosses
Das Volk wird nicht über die Notwendigkeit eines Bundesgesetzes gegen gefährliche Hunde abstimmen. Der Ständerat hat am 17. Dezember 2010 den damit verbundenen Verfassungsartikel mit 30 zu 3 Stimmen in der Schlussabstimmung abgelehnt. Der Nationalrat ist dem Ständerat mit 122 zu 54 gefolgt. (bb)
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