Ausweisung: Krimineller Ausländer muss Schweiz verlassen
BGer – Ein krimineller Serbe muss in sein Heimatland zurückkehren, obwohl er seit 23 Jahren in der Schweiz lebt. Das Bundesgericht hat die vom Ausländeramt St. Gallen verfügte Ausweisung des heute 28-jährigen Mannes bestätigt. (Urteil 2C_650/2010)
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