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Liebe Leserinnen und Leser
 
Die Rechtskommission des Nationalrates verabschiedete am 17. Februar 2011 einen Bericht und Vorentwurf zur Erweiterung der Verfassungsgerichtsbarkeit. Der Vorschlag sieht die Aufhebung von Art. 190 BV vor. Nach diesem sind Bundesgesetze für das Bundesgericht und andere rechtsanwendende Behörden massgebend und müssen – selbst bei einem Verstoss gegen die Bundesverfassung – im Regelfall angewendet werden.
 
Die Frage der weitergehenden gerichtlichen Kontrolle der Verfassungsmässigkeit von Gesetzen ist oft umstritten. Yann Grandjean beschreibt das neue Kontrollverfahren in Frankreich und stellt fest, dass die Umsetzung in der Schweiz mit mehreren Schwierigkeiten verbunden wäre.
 
Prof. Dr. René Rhinow plädiert für einen massvollen Ausbau der Verfassungsjustiz in der Schweiz. Die Zielsetzung dieser Erweiterung sowie der Schutz der Grundwerte der Verfassung – Grundrechte, politische Rechte und kantonale Autonomie – stehen im Vordergrund der Überlegungen.
 
Sportdachverbände geniessen als (weitgehend) steuerbefreite privatrechtliche Vereine in der Schweiz eine bevorzugte Behandlung. Diese Verbände und deren Vertreter unterstehen auch nicht dem öffentlichen Bestechungsrecht nach Art. 322ter ff. StGB. Prof. Dr. Mark Pieth fragt, ob internationale Sportverbände über dem Recht stehen und diskutiert die Notwendigkeit einer Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG

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