| Simone Kaiser | Sarah Montani |
| Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |
Abstract
Der Beitrag bietet eine Gesamtschau über die wesentlichen Fremdfinanzierungsgeschäfte im und «mit» dem Konzern. Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt auf den gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen von Down-, Up- und Side-Stream-Transaktionen, namentlich von Darlehen und Sicherheitsleistungen. Es wird dargelegt, unter welchen Voraussetzungen die Organvollmacht zum Abschluss dieser Finanzierungsgeschäfte vorhanden ist, selbst wenn die Mittelgewährung zu Konzern- und nicht zu Marktbedingungen erfolgen sollte. Dabei werden Aspekte des Kapitalschutzes besprochen und dessen Verhältnis zur Organvollmacht untersucht. Zum Schluss versucht sich der Autor in einer abstrahiert-strukturierten Erfassung der einzelnen Fremdfinanzierungsvorgänge.
Abstract
Der Beitrag bespricht das Urteil des Bundesgerichts 4A_53/2011 vom 28. April 2011. Die Autoren setzen sich dabei mit dem Beschäftigungsanspruch eines Profi-Fussballers, den Folgen der Verletzung dieses Beschäftigungsanspruchs, der vom Bundesgericht geforderten umgehenden Aussprache der fristlosen Kündigung und dem fehlenden Anspruch auf Pönale bei gerechtfertigter fristloser Kündigung durch den Arbeitnehmer auseinander.
Abstract
Spätestens ab 1. Januar 2012 müssen Hersteller, Importeure und Händler ihren Produktbeobachtungs- und Meldepflichten gemäss Produktesicherheitsgesetz (PrSG) nachkommen. Auch dürfen Produkte, welche die Anforderungen des PrSG nicht erfüllen, ab diesem Datum nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Das PrSG wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet. Verstösse gegen diesen öffentlich-rechtlichen Erlass können eine zivilrechtliche Schadenersatzpflicht auslösen. Neben dem Obligationenrecht tritt auch das Produktehaftpflichtgesetz (PrHG) auf den Plan. Die Praxis des Bundesgerichts zum PrHG beleuchtet indirekt auch gewisse Aspekte des PrSG.
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Am 1. Juli 2011 luden die Studienvereinigung Kartellrecht e.V. (Arbeitsgruppe Schweiz) und das Institut für Wirtschaftsrecht der Universität Bern zu einer Veranstaltung an der Universität Bern. Referenten und Teilnehmer aus Lehre und Praxis diskutierten eine Reihe aktueller kartellrechtlicher Entwicklungen.
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BGer – Ein Lastwagenchauffeur muss 100 Franken Busse dafür zahlen, dass ein lesender Fussgänger unter Drogeneinfluss gegen seinen stehenden Sattelschlepper gelaufen ist. Laut Bundesgericht wäre er verpflichtet gewesen, ihn rechtzeitig mit der Hupe zu warnen. (Urteil 6B_272/2011)
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BGer – Das Walliser Kantonsgericht muss in der A9-Affäre über die Bücher. Es wird vom Bundesgericht verpflichtet, die Berufung der Staatsanwaltschaft zu prüfen, mit der sie die erstinstanzlichen Freisprüche wegen Urkundenfälschung angefochten hatte. (Urteil 6B_171/2011)
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BGer – Ein türkischer Mann, der im April 2008 am Wohlensee in Bern bei einem Eifersuchtsdrama seinen Rivalen erstochen hat, muss wegen vorsätzlicher Tötung definitiv acht Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil 6B_177/2011)
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BStGer – Ein indischer Staatsbürger, der im Verdacht des Handelns mit Ephedrin steht, bleibt in der Schweiz in Untersuchungshaft, bis über eine Auslieferung in die USA entschieden ist. Der Mann war am 11. Mai in einem Hotel in Genf festgenommen worden. (Urteil RR.2011.174) (sk)
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Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur StGB-Revision. Wer gegen Entgelt sexuelle Dienste Unmündiger zwischen 16 und 18 Jahren in Anspruch nimmt, soll sich künftig strafbar machen.
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Unter Zwang geschlossene Ehen sollen von Amtes wegen angefochten und Eheschliessungen mit Minderjährigen sollen in der Schweiz nicht toleriert werden. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) hat diese Vorschläge des Bundesrats einstimmig gutgeheissen.
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Die künftig im Bereich des öffentlichen Verkehrs tätige Transportpolizei kann mit Schusswaffen ausgerüstet werden. Dies hat der Bundesrat mit der Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (VST) entschieden, die er auf den 1. Oktober 2011 in Kraft gesetzt hat.
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Der Bundesrat hat einer Teilrevision der Energieverordnung zugestimmt. Sie beinhaltet Präzisierungen und Ergänzungen für den praktischen Vollzug der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Ausserdem werden die Regeln für die Stromkennzeichnung verschärft, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Transparenz über die Herkunft des von ihnen konsumierten Stroms zu verschaffen. Die Änderungen treten am 1. Oktober 2011 in Kraft.
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Der Bundesrat befürwortet, die Besteuerung von Lotteriegewinnen zu vereinfachen und Gewinne erst ab einer Höhe von 1’000 Franken zu besteuern.
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Mit Verfügung vom 11. Juli 2011 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) ihre Untersuchung wegen Behinderung des Online-Handels im Bereich der Haushaltgeräte abgeschlossen. Die WEKO kommt zum Schluss, dass Verbote von Verkäufen über Online-Shops grundsätzlich unzulässig sind und Internetverkäufe nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen beschränkt werden dürfen.
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